querdenken - Geschichte und Politische Bildung 3, Schulbuch

112 Konflikte Humanitäres Völkerrecht Entwicklung des Völkerrechts Unter Völkerrecht versteht man eine überstaatliche Rechtsordnung, die die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten regelt. So ist es beispielsweise verboten, einen anderen Staat anzugreifen. Ein Staat darf sich auch nicht in die innere Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen. Als eine der ersten völkerrechtlichen Vereinbarungen gilt das Kriegsverbot wäh- rend der Olympischen Spiele im antiken Griechenland. Weitere wichtige Schritte zum heute geltenden Völkerrecht waren beispielsweise der Westfälische Friede (1648), die Schlussakte vomWiener Kongress (1815) oder die Heilige Allianz (1815). Geschichte und Bedeutung des humanitären Völkerrechts Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist Teil des Völkerrechts. Es beinhaltet Regeln, die aus humanitären Gründen darauf abzielen, die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu verringern. Es umfasst zwei Bereiche: 1. Schutz jener Personen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen (z. B. Zivilpersonen, Sanitätspersonal, Verletzte): Geschützte Personen dürfen nicht angegriffen bzw. müssen versorgt werden. Nicht angegriffen werden dürfen auch gewisse Orte (z. B. Krankenhäuser). Klar erkennbare Zeichen kennzeichnen solche geschützte Personen oder Orte (z. B. Rotes Kreuz, Roter Halbmond). Diese Zeichen dürfen nicht missbräuch- lich verwendet werden. 2. Einschränkungen in Bezug auf Mittel der Kriegsführung (u. a. Waffen, Kampftaktik): Verboten sind beispielsweise Waffen und Methoden, die unnötige Verletzungen zufügen oder die Umwelt dauerhaft schädigen. Genfer Konvention Mit dem ersten Genfer Abkommen wurde 1864 ein wichtiger Grundstein für die Entwicklung eines humanitären Völkerrechts gelegt. In der Folge wurde es durch weitere Abkommen und Konventionen ergänzt (z. B. Regelungen über den Einsatz bestimmter Waffen oder zum Schutz von kulturellem Gut). Ein Großteil des humanitären Völkerrechts findet sich in der Genfer Konven- tion von 1949. Die meisten Staaten der Welt haben sich zur Einhaltung dieser Abkommen ver- pflichtet. Dennoch gibt es zahllose Beispiele für Verlet- zungen des humani- tären Völkerrechts. Verstöße gegen die Genfer Konvention werden als Kriegs- verbrechen bestraft. P humanitär: menschen- freundlich; auf die Verrin- gerung menschlicher Not ausgerichtet › Die Gründung des Roten Kreuzes geht auf die Ideen des Schweizers Henry Dunant (1828–1910) zurück. Er schlug unter dem Eindruck der schlechten Versorgung der Verwundeten auf dem Schlachtfeld von Solferino (1859) die Gründung von frei- willigen Hilfsgesellschaften zur Versorgung der Verwun- deten und Kranken im Krieg vor. 1863 wurde die Vorläufer- organisation des Interna- tionalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) gegründet. 1901 erhielt Dunant für seine Bemühungen den ersten Friedensnobelpreis. Sanitätswagen der deutschen Armee mit Rotem Kreuz an der Ostfront, Foto, 1914 P Konvention: Abkommen, völkerrechtlicher Vertrag › Heute übernehmen die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften zusätzlich soziale und huma- nitäre Aufgaben, wie z. B. Katastrophenhilfe, Kranken- transporte und Altenpflege. Schwarwel, Waffenruhe, Karikatur, 2016 A20 Arbeite die in der Karikatur dargestellten Völkerrechtsverletzungen heraus. Beurteile den humanitären Einsatz des Roten Kreuzes bzw. Roten Halbmondes in Kriegsgebieten. (PUK) M10 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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