Ex libris Latein-Einstiegstexte

6 Mythen, die Europa prägten  | Der Trojanische Krieg Das Märchen von Dornröschen (…) und die Königin gebar ein Mädchen, das war so schön, dass der König vor Freude sich nicht zu fassen wusste und ein großes Fest anstellte. Er lud nicht bloß seine Verwandten, Freunde und Bekannten, sondern auch die weisen Frauen dazu ein, damit sie dem Kind hold und gewogen wären. Es waren ihrer dreizehn in seinem Reiche, weil er aber nur zwölf goldene Teller hatte, von welchen sie essen sollten, so musste eine von ihnen daheim bleiben. Das Fest ward mit aller Pracht gefeiert, und als es zu Ende war, beschenkten die weisen Frauen das Kind mit ihren Wundergaben: die eine mit Tugend, die andere mit Schönheit, die dritte mit Reichtum und so mit allem, was auf der Welt zu wünschen ist. Als elf ihre Sprüche eben getan hatten, trat plötzlich die Dreizehnte herein. Sie wollte sich dafür rächen, dass sie nicht eingeladen war, und ohne jemand zu grüßen oder nur anzusehen, rief sie mit lauter Stimme: „Die Königstochter soll sich in ihrem fünfzehnten Jahr an einer Spindel stechen und tot hinfallen.“ Und ohne ein Wort weiter zu sprechen, kehrte sie sich um und verließ den Saal. Reproduktion, Transfer und Reflexion • Fasse den Inhalt des lateinischen Textes in eigenen Worten zusammen. (R) • Liste die hier von den Göttinnen in Aussicht gestellten Geschenke auf und stelle sie den „Zuständigkeits­ bereichen“ der Göttinnen gegenüber. (R, T) • Reflektiere über deine eigene Präferenz und den Zusammenhang zwischen höchst wünschenswerten Gaben und daraus erfolgtem Leid. (X) • Erarbeite Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem lateinischen Ausgangstext und dem oben abgedruckten Märchen von Dornröschen. (T) • Setze dich ausgehend vom Bild oben kritisch mit der von Paris getroffenen Entscheidung auseinander und beziehe hierzu Stellung. Entwickle ein Lösungskonzept, wie der Zorn der anderen beiden Göttinnen hätte vermieden werden können. (X) Sandro Botticelli, Das Parisurteil , 1488, Fondazione Giorgio Cini, Venedig Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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