Terme B 36 yq88gj Video Terme Ein mathematisches Wunderkind Rund 30 Jahre nach der französischen Revolution wurde Évariste Galois im Jahr 1811 geboren. Schon im Gymnasium glänzte er als ausgezeichneter Schüler. Er begann auf eigene Faust die Bücher der damals bedeutendsten Wissenschafter zu lesen. Bereits mit 15 Jahren eignete er sich die jüngst erschienenen Forschungsergebnisse des französischen Mathematikers Joseph Louis Lagrange (1736–1813) und des norwegischen Mathematikers Niels Henrik Abel (1802–1829) an. Évariste Galois faszinierte vor allem die Algebra, jenes Teilgebiet der Mathematik, mit dessen Hilfe schwierige Probleme auf einfache Art ausgedrückt werden können. Évariste Galois (1811–1832) Zerlegen mehrgliedriger Ausdrucke Es ist nicht schwierig, die Multiplikation von Binomen zB (z – 1)·(z – 2)·(z + 3) = z3 – 7z + 6 auszuführen. Weitaus schwieriger ist es, das Umgekehrte durchzuführen, also z3 – 7z + 6 in ein Produkt von Binomen zu zerlegen. Schon babylonische Mathematiker wussten, was zu tun ist, um den mehrgliedrigen Ausdruck z2 – 2 z – 1 in ein Produkt zweier Binome zu zerlegen. Du wirst diese Methode in der nächsten Klasse kennen lernen! Italienische Mathematiker des 16. Jahrhunderts schafften es, mehrgliedrige Terme dritten und vierten Grades in ein Produkt von 3 bzw. 4 Binomen zu zerlegen (siehe Abschnitt „Gleichungen, Ungleichungen und Formeln“, Seite 61). Aber wie geht man vor, wenn der Grad des Terms vier übersteigt? Galois legte seine Bemerkungen zu den Bemühungen von Lagrange, Terme höheren Grades in Produkte von Binomen umzuformen, dem damals berühmtesten, französischen Mathematiker Augustin Louis Cauchy (1789–1857) vor. Aus bis heute ungeklärten Umständen ist es nie zur Veröffentlichung dieser Gedanken gekommen. Umgang mit Variablen Potenzen Rechenregeln Fachbegriffe Sachaufgaben Vom Text Term und umgekehrt zum und Terme Rechengesetze KG – AG – DG Rechenvorteile erkennen Übertrage alle angeführten Lehrinhalte des Termpuzzles in dein Heft! Beschreibe, was jeder Lehrinhalt bedeutet! Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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