am Puls Biologie 8, Arbeitsheft

41 Biotechnologie und Gentechnik Der genetische Fingerabdruck ist nicht immer eindeutig Einen erstaunlichen Fall hatte im Februar 2008 das Rechtsmedizinische Institut München zu bearbeiten: Ein Mann hatte sich vor die S-Bahn geworfen. Papiere hatte der Selbstmörder nicht dabei, sein Körper war bis zur Unkennt- lichkeit entstellt. Es schien ein Routinefall für die bayerischen Erbgutexperten zu werden: Walter W., ein vermisst gemeldeter Bauarbeiter, in dessen Wohnung ein Abschiedsbrief gefunden wurde, galt als wahrscheinlichstes Opfer. Deshalb wurden DNA-Spuren von seinem Rasierer mit den sichergestellten blutigen Abrieben des Toten verglichen. Das Ergebnis überraschte: Die aus dem Leichenblut isolierte DNA gehörte zweifelsfrei einer Frau, die Spuren am Nassrasierer enthielten sowohl männliche als auch weibliche DNA-Fragmente. Da ein Doppelsuizid auszuschließen war, musste das Opfer zwei unterschiedliche DNA-Muster in sich tragen – das einer Frau und das eines Mannes. Für diese besondere Beobachtung gab es nur eine Erklärung: Eine Frau hatte Walter W. vor Jahren Knochenmark gespendet. Nach der Transplantation wiesen dessen Blutzellen die DNA-Merkmale der Spenderin auf. Das Muster der Frau fand sich folglich an den Blutproben, die den Gerichtsmedizinerinnen und -medizinern zur Analyse vor­ lagen. In allen anderen Körperzellen, so auch in den Hautzellen am Rasierer, blieb das ursprüngliche DNA-Muster des Mannes erhalten. Abb. 54: Das DNA-Profil des Münchner Toten: oben „weibliche“ DNA in Blutzellen, in der Mitte „männliche“ DNA aus Körper­ zellen, unten DNA vom Rasierer mit männlichen und weiblichen Merkmalen Beschreibe, wie ein genetischer Fingerabdruck erstellt wird. Der bizarre Fall des Walter W. dürfte für die Verbrecherjagd sehr bedeutsam sein. Ein denkbares Szenario wäre, dass neben einem Mordopfer Blutspuren des mutmaßlichen Täters gefunden werden. Der Täter könnte jedoch leicht durch das Fahndungsraster fallen. Begründe dies vor dem Hintergrund des Falles. W 1  W/S 2  Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=