am Puls Biologie 8, Arbeitsheft

18 Vererbungsregeln und Humangenetik Zwillinge mit unterschiedlicher Hautfarbe sind eine Folge von Polygenie Abb.18: Die Eltern mit den Zwillingen Leo und Ryan ln einem Berliner Krankenhaus kamen im Jahr 2008 Zwillinge mit unterschiedlicher Hautfarbe zur Welt. Die Mutter des Zwillingspaars Leo und Ryan stammt aus Ghana in Westafrika, der Vater kommt aus Deutschland ( k Abb. 18). Die Wahrscheinlichkeit, dass Paare mit unter- schiedlicher Hautfarbe Zwillinge mit so unter- schiedlicher Hautfarbe bekommen, liegt bei eins zu einer Million. Die Hautpigmentierung beim Menschen wird von mindestens drei unabhängigen Genen gesteuert (wahrscheinlich sind es noch mehr, aber wir wollen hier vereinfachen). Betrachte drei Gene mit je einem Allel für dunkle Hautfarbe (A, B, C), die einen bestimmten Grad an Bräune bedingen und unvoll- ständig dominant über die anderen Allele (a, b, c) sind. Ein Mensch mit dem Genotyp AABBCC wäre sehr dunkelhäutig, während einer mit dem Genotyp aabbcc sehr helle Haut besäße. Eine Person mit dem Genotyp AaBbCc hätte eine Haut mittlerer Bräunung. Weil die Allele eine kumulative (ansammelnde) Wirkung haben, würden die beiden Genotypen AaBbCc und AABbcc denselben genetischen Beitrag (drei „Einheiten“) zur Bräunung der Haut leisten. Erstelle ein Kreuzungsschema für die Kreuzung zwischen zwei Individuen, die heterozygot für alle drei Gene sind (Genotyp AaBbCc). Bestimme, wie viele phänotypisch unterschiedliche Varianten daraus resultieren. Stelle dein Ergebnis grafisch dar. Ordne dazu die phänotypischen Möglichkeiten nach ansteigender Hautpigmentierung auf der x-Achse an. Die y-Achse gibt die relative Häufigkeit der einzelnen Varianten unter der Nachkommenschaft der trihybriden Kreuzung an. Vergleiche die Ergebnisse hinsichtlich Wahrscheinlichkeit mit den Informationen, die du über die Zwillinge Leo und Ryan und ihre unterschied­ liche Hautfarbe im Text erhalten hast. Leo und Ryan sind zweieiige Zwillinge. Begründe diese Aussage. W 1  E 2  E 3  E 4  Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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