am Puls Biologie 8, Schulbuch

131 Bio- und Gentechnik 6.3 Bioethik Nachdenken darüber, ob alles, was möglich ist, auch gemacht werden darf/sollte Die Ethik untersucht und bewertet menschliches Handeln aufgrund von Normen und Werten. Unter Bioethik versteht man das Nachdenken über und Bewerten von Handlungen gegenüber der belebten Umwelt . Das können andere Men- schen, aber auch Tiere, Pflanzen oder die Natur allgemein sein. Medizinische oder biotechnologi- sche Verfahren fallen ebenso darunter. Die Bio- ethik versucht, die Folgen einer Handlung für an- dere Lebewesen abzuschätzen und dabei Nutzen und Kosten gegeneinander abzuwägen, um zu bewerten, ob eine Handlung gerechtfertigt ist. Bioethik betrifft demnach nicht nur neue Techni- ken und die Abschätzung möglicher Folgen ihres Einsatzes. Sie behandelt jeglichen Umgang mit Lebewesen. Dazu gehört zB die Frage nach −− Ressourcengerechtigkeit: Wie viel Fläche/Ener- gie/Nahrung darf ein Mensch verbrauchen, damit die Umweltkapazität nicht überstiegen und der ökologische Fußabdruck nicht zu groß wird? −− dem Umgang mit nicht-menschlichem Leben: Ist es gerechtfertigt, Tiere in Ställen zu halten, um aus ihnen Lebensmittel zu produzieren? Dürfen wir überhaupt Tiere töten? −− der Absolutheit der Würde menschlichen Le- bens: Wie geht eine Gesellschaft mit ungebo- renem Leben (Präimplantationsdiagnostik, Prä- nataldiagnostik, Embryonenschutz, Abtreibung), Behinderungen und Krankheiten sowie Alter um (Kosten medizinischer Behand- lung, Umgang von Versicherungsgesellschaf- ten mit genetischen und medizinischen Daten, Sterbehilfe, Lebensrecht)? Wie definieren wir „Menschsein“? Das ist zB beim Umgang mit Embryonen eine kritische Frage. Die Bewertung einer Handlung kann sich im Lauf der Zeit ändern und in unterschiedlichen Län- dern, Kulturen oder gesellschaftlichen Gruppen verschieden sein. Dennoch gibt es Grundwerte, die zumindest weite Teile der Menschheit als universell ansehen. Ein Beispiel dafür ist das Recht auf Leben, das in der Europäischen Grund- rechtecharta verankert ist ( k Abb. 22). Die Bioethik behan- delt den moralisch akzeptablen Um- gang mit Lebewesen Abb. 22: Auszug aus der Europäischen Grundrechtecharta. Würde des Menschen Artikel 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Artikel 2 Recht auf Leben (1) Jede Person hat das Recht auf Leben. (2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Artikel 3 Recht auf Unversehrtheit (1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. (2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden: −− die freie Einwilligung der betroffenen Personen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Modalitäten, −− das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Personen zum Ziel haben, −− das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen Aufgabe S 1 Wähle ein Thema aus Gentechnik, Umweltschutz, Medizin oder Wirtschaft, bei dem du dir vorstellen könntest (oder weißt), dass es sehr kontrovers diskutiert wird. Be- gründe deine Auswahl und gib jeweils ein Argument pro und contra an. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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