am Puls Biologie 6, Schulbuch

81 Sexualität beim Menschen Ungewollte Schwangerschaft Aufgaben S 1 „ Eine Abtreibung bedeutet für Frau- en, dass sie ihr bisheriges Leben fortsetzen und damit ihrer Verantwortung sich selbst, ih- ren Familien und der Gesellschaft gegenüber weiter gerecht werden können.“ Kommentiere diese Aussage auf der Internetseite einer me- dizinischen Klinik. S 2 Seit einigen Jahren wird in der Wissenschaft kontrovers darüber diskutiert, ob die Notfallverhütung eine Einnistung der Blastocyste in die Gebärmutterschleimheit unterbinden könnte. Überlege, was dies für Konsequenzen hätte. Diskutiert anschließend darüber in der Klasse. W 3 Der österreichische Gesetzestext ist im Rechtsinformationssystem (RIS) auf der Webseite des Bundeskanzleramts zu finden. Finde heraus, aus welchem Jahr dieser Geset- zestext stammt und wann die erste, ähnlich lautende Formulierung, in Österreich be- schlossen wurde. W/S 4 Recherchiere, wie in Österreich ein- vernehmliche sexuelle Handlungen zwischen zwei Menschen betrachtet werden, von denen eine/r oder beide minderjährig sind. Disku- tiert in der Klasse, ob aus eurer Sicht diese gesetzlichen Regelungen sinnvoll sind. Viele Fragen gehen jungen Menschen durch den Kopf, wenn ungewollt ein Kind gezeugt wurde. In einer solchen Situation sollte man mit Vertrau- enspersonen sprechen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Es gibt viele Institutionen, die Unterstützung anbieten, zB Schwangeren- und Familienberatungsstellen. Ist das Kind nach reiflicher Überlegung und Be- ratung wirklich nicht gewollt, gilt die „Fristen- lösung“: Bis zum Ende des dritten Schwanger- schaftsmonats ist eine Abtreibung nach einer ärztlichen Beratung straffrei (siehe Gesetzestext weiter unten). Die Situation ist genau abzuwägen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Bei einem Schwan- gerschaftsabbruch wird der Embryo vom Arzt oder der Ärztin meist chirurgisch aus der Gebär- mutter entfernt. Schwangerschaftsabbrüche können komplikationslos verlaufen, aber auch körperliche und seelische Folgen für die Frau haben. Ungeschützter Sex – und jetzt? Ein Notfallverhütungsmittel, das allerdings nicht zur regelmäßigen Verwendung geeignet ist, ist die „Pille danach“. Diese Pille muss möglichst bald nach dem Sex eingenommen werden. Sie verzögert den Eisprung um ein paar Tage. Sollte dieser bereits erfolgt sein, kann eine Befruch- tung und damit eine mögliche Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden. Alternativen Wer sich gegen eine Abtreibung entscheidet, das Kind aber nicht behalten möchte, kann es nach der Geburt zur Adoption freigeben. Zudem gibt es die Möglichkeit einer anonymen Geburt oder zur Abgabe des Neugeborenen in einer Baby- klappe. Und wenn man das Kind behalten möchte? Es gibt viele Beratungsstellen, die in so einem Fall helfen. Österreichischer Gesetzestext (RIS, Stand: 13. 7. 2017) Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs § 97. (1) Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 1. wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwan- gerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder 2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesund- heit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung un- mündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; oder 3. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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