Musik aktiv 3, Schulbuch

Musik als geistiges Eigentum Musik ist ein schützenswertes Gut. Um sie zu erfinden, braucht man Können und Kreativität. Komponistinnen und Komponisten sowie Autorinnen und Autoren werden als Urheberinnen und Urheber bezeichnet. Da es sich um deren „geistiges Eigentum“ handelt, müssen sie auch alle Möglichkeiten haben, zu bestimmen wie ihre Musik, ihre Texte oder ihre Filme verwendet oder verkauft werden dürfen. Auch die Frage, ob ihre Komposition jemand anderer bearbeiten und beispielsweise eine Coverversion heraus- bringen darf, müssen die Urheber bestimmen können. Um diese Dinge zu regeln, wurde ein Gesetz ge- schaffen: das Urheberrechtsgesetz. Urheber- und Nutzerrechte Damit Urheberinnen und Urheber auch von ihrer Arbeit leben können, muss ihnen dort, wo mit ihren Werken Geld verdient wird, auch ein Teil der Einnahmen zukommen. • Überlegt, wo im alltäglichen Leben Musik erklingt und wie damit Geld verdient wird. • Listet zusätzlich alle Formen der Musikbeschaffung, die euch bekannt und zugänglich sind, auf. • Fasst eure Überlegungen auf einem Blatt Papier zusammen und präsentiert abschließend eure Ergebnisse. • Überlege, welche Aussagen du für richtig oder falsch hältst. • Diskutiert im Klassenverband eure Ansichten und tragt die richtigen Lösungen ein. • Klärt gemeinsam die Unterschiede zwischen Streaming und Download. Das kannst du jetzt • nachvollziehen, dass Musik als geistiges Eigentum schützenswert ist • den Zusammenhang von Musikschaffen und Wertschöpfung verstehen • die wichtigsten Grundregeln des persönlichen Umgangs mit Musikfiles erläutern AUFGABE C 4 AKM und Austromechana Für Urheberinnen und Urheber ist es praktisch unmöglich, die Rechte an der Verwendung ihrer Musik, ihrer Texte oder ihrer Filme selbst wahrzunehmen. Aus diesem Grund wurden Urheberrechtsgesellschaften ins Leben gerufen, die sich ausschließlich um die weltweite Wahrnehmung von Rechten und um die dadurch entstehenden Einnahmen kümmern. In Österreich gibt es mehrere Verwertungsgesellschaften. Für Musik sind die AKM (für Konzerte, Radio und Fernsehen) und die Austromechana (für CDs, DVDs und Internet) die wichtigsten. WISSEN A AUFGABE richtig falsch Urheberinnen und Urhebern steht für jede Aufführung/Radioausstrahlung/Fernsehausstrah- lung/Verkauf auf CD bzw. im online-store eine Abgeltung in Form von Tantiemen zu. Ich darf Musikstücke anderer ohne deren Einwilligung ins Internet stellen. Musik und Filme im Internet sind prinzipiell gratis. Ich kann Musikstücke anderer ohne deren Einwilligung für ein selbstgedrehtes Video verwen- den und auf YouTube stellen. Ich darf Musik in einem online-shop kaufen und sie meinen Freunden weitergeben. Ich darf selbst gekaufte Musikstücke weiterverkaufen. Ich darf CDs für den privaten Gebrauch kopieren. Ich darf Musik von YouTube streamen, herunterladen und sie dann offline verwenden. A A A AA A A 77 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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