Bausteine Geschichte 4, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

49 Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs arbeiten die Interessensvertreter der Arbeitgeberinnen und Arbeit­ geber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der „Paritätischen Kommission“ zusammen. Diese Sozialpart- nerschaft war die Voraussetzung für ein Wirtschaftswachs- tum und brachte sozialen Frieden. Beiträge der Arbeit­ geberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Steuern finanzieren den Sozialstaat. Parteienvielfalt und Verfassung SB-Seiten 88–89, AH-Seite 44 Lösungen zu den Aufgaben Waren 1986 nur drei Parteien („ÖVP“, „SPÖ“, „FPÖ“) im Nationalrat vertreten, so waren es 2013 bereits fünf („Neos“, „Die Grünen“). Hinweis: 2017 gelang der Einzug auch der „Liste Pilz“, nicht mehr jedoch den „Grünen“. Die Verfassung Österreichs ist im Wesentlich seit dem Jahr 1920 gültig. Um sie zu ändern, benötigt es eine Zweidrittel- mehrheit im Parlament und eine Volksabstimmung. Die österreichische Bundesverfassung wurde 1994 aufgrund des EU-Beitritts geändert. Die Verfassung schreibt die Grundregeln eines Staates fest: wie Wahlen ablaufen, wer Gesetze machen darf und wie sie umgesetzt werden. Unter „Realverfassung“ versteht man politische Kompromisse außerhalb der Gesetzgebung (Proporz, Sozialpartnerschaft). Die Grundprinzipien der Verfassung sind das demokratische, das republikanische, das rechtsstaatliche und das bundesstaatliche Prinzip. Individuelle Lösungen (Beispiel) Möglichkeit 1: Ich muss ein Regierungsmitglied für dieses Anliegen interessieren, dieses muss dann die anderen Mitglieder der Regierung überzeugen. Dann können diese das Gesetz als Regierungsvorlage in den Nationalrat bringen. Möglichkeit 2: Ich interessiere für mein Anliegen min- destens ein Mitglied des Nationalrats. Diese können ebenfalls einen Gesetzesantrag im Nationalrat vorlegen. Möglichkeit 3: Ein Mitglied des Bundesrats könnte den Gesetzesantrag einbringen. Möglichkeit 4: Ich starte ein Volksbegehren. Wenn mehr als 100 000 Österreicherinnen und Österreicher unter- schreiben, muss der Nationalrat mein Anliegen behandeln. Gleichberechtigung der Frau, kein körperliches Züchti- gungsrecht, beide Elternteile haben bei der Erziehung der Kinder ein Mitspracherecht Individuelle Lösungen Lösungen zu den Übungen Methode „Statistiken auswerten“ Individuelle Lösungen (Beispiel) 1. Überblick In den Graphiken geht es zum einen um Extremismus in Österreich, sowie um die Anzeigen, die wegen Extremis- mus-Vorfällen in Österreich gemacht wurden. Sie umfassen die Jahre 2014 und 2015. Die Daten werden zum einen nur als Zahlen und zum anderen als Balkendiagramme dargestellt. Die Daten sind übersichtlich dargestellt. 2. Analyse Die Daten wurden aus dem BVT-Verfassungsschutz­ bericht sowie dem BMI gefiltert und graphisch von der APA kurz und übersichtlich aufbereitet. Die angegeben Daten sagen genau aus, wieviele Extremismus-Vorfälle 2014 religiös, rechtsextrem oder linksextrem motiviert waren. Die untere Graphik stellt die Anzahl der Anzeigen im Bereich des Linksextremismus und des Rechtsextremismus dar. Im Bereich des Linksextremis- mus gingen die Anzeigen von 2014 auf 2015 deutlich hinunter, dafür stiegen sie im Bereich des Rechts­ extremismus deutlich an. 3. Interpretation Die Zahlen beruhen auf genauen Zählungen, die jeweilige Quelle wird angegeben. Zum einen wurde der Verfassungsschutzbericht und zu anderen das BMI als Quellen herangezogen. Die Darstellung wurde von der APA wahrscheinlich erstellt um zu zeigen, wie oft es zu extremistischen Vorfällen in Österreich kommt, wie oft Anzeige erstattet wird und wie viele der Vorfälle auch aufgeklärt werden können. Die Verfassung beinhaltet die wichtigsten Grundregeln unseres Staates. Der Verfassungsgerichtshof überwacht deren Einhaltung. Verfassungsänderungen sind nur mit einer Zweidrittelmehrheit bzw. einer Volksabstimmung möglich. Die österreichische Verfassung beruht auf dem demokratischen, dem republikanischen, dem rechtsstaat­ lichen und dem bundesstaatlichen Prinzip. MT SB 1. 2. 3. 4. 5. 6. AH 1. TB Grundprinzipien der Verfassung Verfassung (mit Änderungen seit 1920 gültig) Österreich ist eine Demokratie. freie Wahlen Österreich ist eine Republik. gewähltes Staats- oberhaupt Österreich ist ein Bundesstaat. neun Bundes- länder mit Landtagen Österreich ist ein Rechtsstaat. verbindliche Gesetze für alle MT 3 e i ne GeSeL LSchaF t VeränDert S i ch Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=