Bausteine Geschichte 3, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer
61 3. Zusammenfassung: In diesem Tagebucheintrag wird darüber berichtet, mit wie wenig Nahrungsmittel viele während des Krieges auskommen mussten. 4. Adressat: Dieser Text ist ein Tagebucheintrag. Infolgedessen ist dieser Text nur für den privaten Gebrauch (Erinnerung) gedacht. 5. Informationen über die Verfasserin: Die Verfasserin ist Anna Kohns aus Berlin. 6. Absicht der Verfasserin: Die Absicht ist, selbst Erfahrenes zwecks Erinnerung in einem Tagebuch festzuhalten. 7. Entstehungszeitpunkt: Die Quelle ist am 1. Oktober 1916 entstanden. 8. Vollständigkeit: In der Quelle sind Teile ausgespart. 9. Fragen, die (nicht) beantwortet werden können: Die Quelle beantwortet die Frage, mit wie vielen Lebensmitteln Anna Kohns auskommen musste, nicht aber die Frage, wie es ihr im weiteren Verlauf des Krieges erging, ob sie überlebte. Individuelle Lösungen (Beispiele) Hast du wirklich spioniert, oder wird dir das nur vorgeworfen? Hast du Angst vor dem, was jetzt kommt? Methode „Internet-Recherche“ Individuelle Lösungen (Beispiel) • Umweltkriegsübereinkommen: trat am 5. Oktober 1978 in Kraft; Verbot der militärischen Nutzung umweltverändernder Techniken; Verbot von militärischen Eingriffen in die natürlichen Abläufe der Umwelt • VN-Waffenübereinkommen: trat am 2. Dezember 1983 in Kraft; Beschränkung des Einsatzes bestimmter Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen (Glasminen, Laserwaffen, …) • Chemiewaffenübereinkommen: trat am 29. April 1997 in Kraft; verbietet Herstellung, Besitz, Weitergabe, Entwicklung und Einsatz von chemischen Waffen • Ottawa-Abkommen: trat am 1. März 1999 in Kraft; verbietet Einsatz, Produktion, Lagerung und Weitergabe von Antipersonenminen (= Landminen, die nicht gegen Kriegsgeräte eingesetzt werden, sondern gegen Menschen) • Übereinkommen über Streumunition: trat am 1. August 2010 in Kraft; Verbot des Einsatzes, der Herstellung und Weitergabe von Streumunition (= explosive Munition, die bei Kassettenbomben oder Schüttbomben verwendet wird) 2. 3. D i e Neuze i t –Kr i eGer i SCHe ze i teN 4 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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