Bausteine Geschichte 2, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

59 Wer die Wahl hat SB-Seiten 124–125, AH-Seite 61 A: Wählen lassen – wählen dürfen Wer die Bevölkerung zwischen mehreren Möglichkeiten wählen lässt, muss bereit sein, zumindest auf einen Teil seiner Macht zu verzichten. Deshalb verhindern zahlreiche Machthaber eine freie Wahl bis heute. Ein friedlicher Machtwechsel ist ein wichtiges Kennzeichen der Demokra- tie. B: Eine demokratische Wahl Für eine demokratische Wahl müssen folgende Grundsät- ze gelten: Gleiches Wahlrecht: Alle Stimmen sind gleich viel wert. Unmittelbares Wahlrecht: Eine Partei oder eine Person wird direkt gewählt. Persönliches Wahlrecht: Niemand darf eine stellvertreten- de Person zur Wahl schicken. Geheimes Wahlrecht: Niemand darf wissen, wer wen gewählt hat. Freies Wahlrecht: Niemand darf die Wählerin oder den Wähler durch Zwang oder Druck in ihrer oder seiner Wahl beeinträchtigen. Individuelle Lösungen Individuelle Lösungen A: EU-Parlament B: Österreichischer Nationalrat C: Tiroler Landesregierung D: Gemeinderat Mayrhofen Individuelle Lösungen Individuelle Lösungen Hinweis: Grundlegende Informationen zum Thema NGOs finden die Lernenden im digitalen Politiklexikon für junge Leute (http://www.politik-lexikon.at/  – Download am 10.1.2017). Ausgehend von diesen Basisinformationen können sie dann zu individuell ausgewählten Organisatio- nen auf deren Homepage weitere Informationen suchen. Eine reflektierte Auseinandersetzung kann stattfinden, wenn die Lernenden verschiedene Meinungen zu den Zielen der von ihnen ausgewählten NGO gegenüberstel- len. Lösungen zu den Übungen Stand Jänner 2017: SPÖ: 52 Abgeordnete ÖVP: 50 Abgeordnete FPÖ: 38 Abgeordnete Grüne: 24 Abgeordnete NEOS: 9 Abgeordnete Team Stronach: 6 Abgeordnete Bundespräsidentin oder Bundespräsident, Bundeskanzle- rin oder Bundeskanzler, Vizekanzlerin oder Vizekanzler. Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Stand Jänner 2017: Bundespräsident: Dr. Alexander van der Bellen Bundeskanzler: Dr. Christian Kern In Österreich dürfen alle Staatsbürgerinnen und Staats- bürger ab 16 Jahren an Wahlen teilnehmen. Eine demokra- tische Wahl ist frei und geheim. Jede Stimme zählt gleich viel und geht direkt an eine Partei oder Person. Man muss persönlich zur Wahl gehen. Diese Grundsätze gelten nicht überall auf der Welt. Kindern eine Stimme geben SB-Seiten 126–127 Lösungen zu den Aufgaben Hinweis: Die Übungen dieser Seite sind ein Beitrag zur Politischen Bildung mit dem Ziel, vom Vorurteil zum begründeten (Teil)-Urteil zu gelangen. (Urteilskompetenz) In drei Schritten werden Eigenschaftszuordnungen zu Gruppen zuerst festgemacht, dann überprüft, woher diese Meinungen stammen und schließlich am Einzelbeispiel geprüft. Wichtig ist, dass durch das Vergleichen der Zuordnungen, das Feststellen von Unterschieden und der Diskussion darüber ein Bewusstsein über die Entstehung von Vorurteilen angebahnt wird. Individuelle Lösungen (Beispiel) Diskriminierung bedeutet für mich zum Beispiel, wenn ein neuer Schüler ausgelacht wird, nur weil er neu und fremd ist und vielleicht unsere Sprache noch nicht so gut spricht. Artikel 2, Artikel 19, Artikel 23, Artikel 28, Artikel 29 Individuelle Lösungen Individuelle Lösungen 1. 2. 3. 4. 5. AH 1. 2. 3. TB Wahlrecht in Österreich Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr wählen gleich Meine Stimme zählt gleich viel wie alle anderen Stimmen. unmittelbar Ich wähle direkt eine Partei oder eine Person. persönlich Ich muss persönlich zur Wahl gehen. geheim Ich treffe meine Wahl alleine in einer Wahlkabine. frei Ich darf nicht in meiner Wahl beeinflusst werden. MT SB 1. 2. 3. 4. 8 Pol i t i sche B i ldung 9 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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