Bausteine Geschichte 3, Arbeitsheft
61 Wie wird gewählt? ARBEI TSWISSEN/Lex i kon Briefwahl Personen, die am Wahltag nicht persönlich ihre Stimme im Wahllokal abgeben können (Urlaub, Krankheit, …), haben die Möglichkeit, bei der Gemeinde eine Wahlkarte zu beantragen. Diese wird dann ausgefüllt per Post an die zuständige Wahlbehörde geschickt. „Regierungsform“ Alleinregierung: Die Regierung wird nur von einer Partei gebildet. Diese hat mehr als 50% der Mandate. Koalition: Zwei oder mehrere Parteien bilden die Regierung. Sind es die Parteien mit den meisten Mandaten, spricht man von einer „Großen Koalition“. Bei einer „Kleinen Koalition“ bilden zwei oder mehrere andere Parteien zusammen die Regierung. Wahl Das österreichische Wahlrecht garantiert folgende Wahlgrundsätze: Allgemeines Wahlrecht: Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben das Recht zu wählen. In einigen Bundesländern haben EU-Bürgerinnen und -Bürger das Recht, an Gemeinderatswahlen teilzunehmen. Freies Wahlrecht: Die Stimmabgabe muss frei von Zwang sein und keine wahlwerbende Partei darf benachteiligt werden. Gleiches Wahlrecht: Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme und jede Stimme hat den gleichen Einfluss auf das Ergebnis. Geheimes Wahlrecht: Bei der Stimmabgabe darf für niemanden erkennbar sein, was gewählt wurde. Persönliches Wahlrecht: Die Stimmabgabe muss persönlich ausgeführt werden. Wählerinnen- und Wählerliste (Wahlverzeichnis) Alle Wählerinnen und Wähler sind in einer Liste eingetragen, damit die Wahlbehörden bei der Wahl wissen, wer wählen darf. Diese Verzeichnisse werden rechtzeitig vor der Wahl in den Gemeindeämtern aufgelegt. Wahllokal Wahllokale sind meist in einer Schule, im Gemeindeamt oder in einem anderen öffentlichen Gebäude untergebracht. Im Wahllokal sind Wahlzellen aufgestellt, in denen man den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Im Wahllokal sitzen die Mitglieder der Wahlbehörde. Das sind die Wahlleiterin oder der Wahlleiter, bis zu sechs Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer und die Wahlzeuginnen und Wahlzeugen (Jede wahlwerbende Partei kann bis zu zwei Personen schicken). Wahlvorschlag Ein Wahlvorschlag ist eine Liste von Personen, die Abgeordnete, Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte, Bürgermeisterin oder Bürgermeister werden möchten. Dieser Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten unterstützt werden. Pol i t i sche B i ldung 9 zu Bausteine 3: Seiten 120–125 Nur zu Prüfzweck n – Eigentum des Verlags öbv
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