Bausteine Geschichte 3, Arbeitsheft

53 Der „neue“ Krieg … Trotz des Verbotes durch die Haager Landkriegsordnung setzten mehrere Staaten im Ersten Weltkrieg Giftgas ein. Der französische General Mordacq berichtet, was er am 22. April 1915 nach dem Giftgaseinsatz in Flandern (Belgien) sah. Interpretiere die Quelle nach der Methode „Schriftliche Quellen auswerten“ auf Seite 131 im Schulbuch Bausteine 3. Arbeite Antworten zu folgenden Fragen heraus. • Was sah der General bei der Besichtigung des Schlachtfeldes nach dem Giftgasangriff? • Welche Folgen hatte das Einatmen des Giftgases für die Soldaten? h Schau dir das Bild an. Lies anschließend den Ausspruch vom deutschen Generalfeldmarschall Hindenburg. Diskutiert zu zweit, was er damit ausdrücken wollte. Beurteile seine Einstellung zum Krieg. h 1. 2. Quelle: General Mordacq berichtet (übersetzt und vereinfacht) „Ich stieg sofort zu Pferde und galoppierte in die Gräben. […] Man konnte am Ufer des Kanals nur noch einige gelbliche Rauch­ schwaden erkennen. […] Wir fühlten heftiges Prickeln in der Nase und Kehle; in den Ohren sauste es; das Atmen fiel schwer, ein unerträglicher Chlorgeruch umgab uns. […] In der Nähe des Dorfes war das Bild, das sich uns bot, mehr als bedauernswert – es war tragisch. Überall Flüchtende: […] ohne Waffe – verstört, mit ausgezogenen oder weit geöffneten Röcken und abgenommener Halsbinde – liefen [sie] wie Wahnsinnige ins Ungewisse, verlangten laut schreiend nach Wasser, spuckten Blut, einige wälzten sich sogar am Boden und versuchten vergeblich, Luft zu schöpfen. […] Seit Kriegsbeginn war ich leider […] Zeuge vieler Paniken, aber nie musste ich ein ähnliches Schauspiel einer so vollkommenen Auflösung mitansehen.“ Quelle: Hindenburg über den Krieg (vereinfacht) „Mit Sentimentalitäten [Gefühlen] kann man keinen Krieg führen. Je unerbitterlicher die Kriegsführung ist, umso menschlicher ist sie in Wirklichkeit.“ An der Westfront getötete Soldaten 1918 (Foto, 1918) 4 D i e Neuze i t – Kr i eger i sche Ze i ten zu Bausteine 3: Seiten 106–107 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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