Bausteine Geschichte 2, Arbeitsheft

60 Klassenrat – das Parlament der Schülerinnen und Schüler Der Klassenrat ist eine Einrichtung, in der die Schülerinnen und Schüler aktuelle Wünsche und Probleme besprechen und nach gemeinsamen Lösungen suchen. Jede Schülerin und jeder Schüler vertritt seine Meinung. Für eine Klassenratssitzung braucht es eine Ratspräsidentin oder einen Ratspräsidenten und eine Protokollführerin oder einen Protokollführer. Diese Funktionen werden bei jeder Sitzung neu zugeteilt. Etwa zwei Wochen vor einem Klassenrat werden auf einem Wandplakat oder in einem Protokollbuch die Themen gesammelt. Am Sitzungstag werden die vorgeschlagenen Themen diskutiert. Es werden gemeinsam Lösungen gesucht und beschlossen. Der Präsident oder die Präsidentin moderiert die Sitzung. Im Protokoll werden die Beschlüsse aufgeschrieben. Wichtig ist, dass von den Vorsitzenden die Einhaltung der Regeln (die vorher festgelegt werden – Beispiel siehe unten) überwacht wird. Die Lehrpersonen sind gleichberechtigte Mitglieder des Klassenrats. Bei der Einführung des Klassenrates unterstützen sie die Funktionäre. Welche Themen möchtest du im Klassenrat besprechen? Übertrage die Überschriften für die Themensammlung ins Heft und schreibe zu jedem Abschnitt mindestens einen Beitrag. p Gib zu jedem deiner Beiträge mindestens ein Argument an, mit dem du in der Diskussion dein Thema vertreten wirst. Schreibe deine Argumente ins Heft. p Gruppenarbeit: Organisiert gemeinsam einen Klassenrat. Entwerft einen Ablaufplan und entscheidet, wer welche Funktionen beim ersten Klassenrat übernimmt. p Unsere Regeln für den Klassenrat: Ich höre der Person zu, die spricht. Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte. Ich lache Mitschülerinnen und Mitschüler nicht aus und beleidige niemanden. Ich spreche über mich, nicht über abwesende Mitschülerinnen und Mitschüler. Überschriften für die Themensammlung: Ich wünsche mir: Ich möchte verbessern: Das ist mir noch wichtig: 1. 2. 3. Mitmischen Pol i t i sche B i ldung 8 zu Bausteine 2: Seiten 122–123 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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