67 AH S. 33 Lex i kon EU-Bürgerschaft Angehörige der Mitgliedstaaten sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ihres Staates und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger der EU. Was wird an der EU kritisiert? (Brexit-Unterstützer, Pressefoto, Fotograf Ben Stansall, 2016) 2016 stimmte knapp die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Großbritanniens für den Ausstieg aus der EU, den Brexit. Sie waren der Meinung, dass zu viele Entscheidungen in Brüssel anstatt von ihrer eigenen Regierung getroffen wurden. Dazu kam auch noch die Befürchtung, dass sich zu viele Menschen aus anderen Staaten in Großbritannien niederlassen. Viele kritisieren, dass sich die Politik der EU zu wenig um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmert. 4 Wer beschließt Gesetze und kontrolliert? (Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Brüssel/Belgien, Pressefoto, 2009) Dieser Sitzungssaal ist für das Plenum, das heißt für die Vollversammlung der EU-Abgeordneten, bestimmt. Daneben wird auch in kleineren Gruppen, den Ausschüssen, in anderen Sälen gearbeitet. 3 Das Europäische Parlament • wird alle 5 Jahre gewählt. • hat 751 Abgeordnete (18 aus Österreich-Jänner 2017). • diskutiert gesetzesvorschläge. • kontrolliert die Europäische Kommission. • beschließt gesetze. Der Europäische Gerichtshof • kontrolliert die Einhaltung der EU- Gesetze. Der Rechnungshof • kontrolliert die Ausgaben. 1 Formuliere schriftlich, wie einige Politiker Westeuropas den Frieden in Europa sichern wollen. A–B hp 2 Nenne drei Bestimmungen, die im Vertrag von Maastricht vereinbart wurden. C h 3 Erkläre, auf welche Art und Weise jeder Mitgliedstaat die europäische Politik mitgestaltet. 1–3 p 4 Beschreibe, welche Organe Kontrollfunktionen ausüben. Schreibe auf, was sie kontrollieren. 1–3 p 5 Fasse zusammen, wer die Gesetze der EU diskutiert und beschließt. 3 p 6 Bewerte selbstständig: Was bringt dir die EU? p 7 Diese Doppelseite ist eine Geschichtsdarstellung. Arbeite heraus, welche Fragen darin behandelt werden. A–C 1–4 p Au f gab e n Film 6z77wz / Zusatzmaterial uv6k9x Europa und d i e Welt i n Kr i eg und Fr i eden 4 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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