Bausteine Geschichte 4, Schulbuch

66 Die EU Ein neues Europa soll entstehen. Die Hoffnung: Kein Krieg mehr auf europäischem Boden Die beiden Weltkriege hatten Leid und Zerstörung über Europa gebracht. Nach 1945 war Europa durch den Kalten Krieg geteilt. Einige Politiker im Westen waren der Meinung, dass die europäischen Völker eine gemeinsame Politik beginnen sollten. Die Idee: Friede, gemeinsame Wirtschaft, gemeinsame Politik Belgien, die BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande schlossen 1951 ein Abkommen zur Nutzung von Kohle und Stahl. Da aus diesen Materialien Waffen hergestellt werden, sollten sie gemeinsam kontrolliert werden: zum Erhalt des Friedens. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 in Rom gegründet. Der dadurch geschaffene gemeinsame zollfreie Markt stärkte die Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten. In dieser Gemeinschaft von Gleichgesinnten regelten Verträge die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Diese waren in den geschaffenen Einrichtungen gleichberechtigt. Die Ausführung: Die EU entsteht 1992 wurde der Vertrag von Maastricht (in den Niederlanden) unterzeichnet. Die Gemeinschaft nannte sich ab nun „Europäische Union“. Neue Ziele wurden vereinbart: Die EU-Bürgerschaft* wurde beschlossen und eine gemeinsame Währung, der Euro, entstand. Ähnlich wie ein Staat sollte die EU auch politische Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel eine gemeinsame Außenpolitik. Das Europarecht hat Vorrang vor den Gesetzen der einzelnen Staaten. Es muss umgesetzt werden. In mehreren Beitrittswellen wuchs die Mitgliederzahl der EU immer weiter an. A B C Fahnen vor dem Hauptgebäude des Europäischen Rats in Brüssel/Belgien (Foto, 2009) 1 EU-Flagge Die Zahl Zwölf gilt als ein Symbol der Vollkommenheit. Der Kreis der zwölf goldenen Sterne steht für den Zusammenhalt und die Harmonie zwischen den europäischen Völkern. 2 Der Europäische Rat – besteht aus den Regierungschefinnen und Regierungschefs. – bestimmt die Politik. – fasst gemeinsam Beschlüsse. Der Ministerrat der Europäischen Union – besteht aus den Ministerinnen und den Ministern der Staaten. – diskutiert Gesetzesvorschläge. – schließt Verträge mit anderen Staaten. Die Europäische Kommission – hat eine Kommissarin/einen Kommissar pro Staat. – schlägt Gesetze vor. – setzt Beschlüsse (Gesetze) durch. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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