Bausteine Geschichte 4, Schulbuch

34 Hass und Mord … … oder Friede und Versöhnung? Nie wieder Genozid* Nach dem Grauen des Zweiten Weltkriegs sollte eine internationale Organisation helfen, den Frieden zwischen den Völkern zu erhalten, um Ereignisse wie die „Shoah“ in Zukunft zu verhindern. 1945 wurde daher die UNO* gegründet. Auch Österreich ist Mitglied. Die Ziele der UNO sind die Erhaltung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die entsprechende internationale Zusammenarbeit. Die einzelnen Staaten können aber politische Interessen haben, die das Erreichen dieser Ziele verhindern. In der UNO kann die Mehrheit der Mitglieder etwas verurteilen. Andere Maßnahmen, zum Beispiel Sanktionen, benötigen die Zustimmung des Sicherheitsrates. Genozid oder Kriegsopfer? In Kriegen kämpfen militärische Gruppen gegeneinander. Kriege können zwischen Staaten, aber auch zwischen verfeindeten Gruppen in einem Staat (Bürgerkrieg) geführt werden. Dabei sind auf beiden Seiten auch unbeteiligte Opfer zu beklagen. Genozid bedeutet, dass eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gezielt verfolgt und ermordet wird. Völkermord – jederzeit möglich Bis heute gibt es immer wieder grausame Verfolgungen von bestimmten Bevölkerungsgruppen. Meist werden diese zunächst diskriminiert. In weiterer Folge kann es dann zur Vertreibung und sogar Ermordung von Angehörigen dieser Gruppen kommen. Möglich wird ein solches Geschehen dann, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung die Diskriminierung von anderen gut findet und gewaltsame Übergriffe nicht verhindert. A B C Zum Beispiel: Ruanda 1994 – die Überlebende Daneila Nyiarabazungu vor der Gedenkstätte bei einer Kirche für die Opfer des Völkermordes (Pressefoto, Fotograf Stephen Morrison, 2005) Durch politische Unruhen kam es 1994 in Ruanda zu einem Massaker* an bis zu über 800 000 Angehörigen der Tutsi durch Hutus. Bis heute gibt es trotz Versöhnungsversuchen Rachegedanken, Übergriffe und Morde. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (= Droits de l’Homme) in Straßburg (Pressefoto, 2015) Der 1959 gegründete Gerichtshof ermöglicht es den Menschen von 47 Staaten, ihr Recht einzuklagen, wenn das in ihrem Staat nicht möglich ist. Damit soll staatliche Willkür verhindert werden. 1 2 Zum Beispiel: Massaker von Srebrenica 1995 (Friedhof für einige Opfer, Foto, Srebrenica, 2012) Im Zuge der Unabhängigkeitskriege im ehemaligen Jugoslawien kam es in Bosnien zum Krieg zwischen serbischen und bosnischen Gruppen. Trotz Anwesenheit von UNO-Truppen wurden über 8000 bosnische Buben und Männer gezielt ermordet. Darüber hinaus kam es zu vielen Gewalttaten. 3 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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