Bausteine Geschichte 4, Schulbuch

30 Einschüchtern … … ausgrenzen, verfolgen, einsperren … Wer nicht für uns ist, ist gegen uns! Alles, was als Aktivität gegen die NSDAP gedeutet werden konnte, galt als Hochverrat. Alle Parteien außer der NSDAP waren verboten. Sämtliche Gegnerinnen und Gegner der Nationalsozialisten wurden ausgegrenzt, rücksichtslos verfolgt, eingesperrt und oft sogar getötet. Jede Person konnte betroffen sein. Politische Gegnerinnen und Gegner, Minderheiten wie Jüdinnen, Juden, Roma und Sinti, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle und Wehrdienstverweigerer waren besonders gefährdet. Tausende wurden verhaftet, viele auch hingerichtet. Anderen gelang die Flucht ins Ausland. Gesetze machen es möglich Die „Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat“ vom Februar 1933 setzte Teile der Verfassung außer Kraft. Die Regierung konnte ab diesem Zeitpunkt ohne Reichstag Gesetze ändern. Damit waren auch Verletzungen der Menschenrechte möglich. Erlaubt waren Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes und Eingriffe in das Brief-, Post- und Telefongeheimnis. Es war möglich, Hausdurchsuchungen anzuordnen und durch Beschlagnahme jemandem sein Eigentum wegzunehmen. Die Restitution (Rückgabe) dieses Eigentums wurde auch nach Ende des Zweiten Weltkrieges nie vollständig abgeschlossen. Ab Herbst 1935 galten die Nürnberger Gesetze als Grundlage für die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung im Deutschen Reich. Die Nürnberger Gesetze verboten Beziehungen, also Ehen, Freundschaften und Arbeitsverhältnisse, zwischen jüdischer und deutscher Bevölkerung. Berufsverbote folgten. A B Novemberpogrom 9./10. November 1938 (Grazer Synagoge, Foto, 11.11.1938) Ein Pogrom ist eine gewaltsame, vom Staat erlaubte Ausschreitung gegen eine bestimmte Volksgruppe. Bei den von NSDAP-Mitgliedern organisierten nächtlichen Zerstörungen jüdischer Einrichtungen und Geschäfte kamen etwa 400 Menschen ums Leben. 1400 Synagogen, Betstuben und Versammlungsräume wurden zerstört. Tausende Geschäfte, Wohnungen und Friedhöfe wurden verwüstet. Nationalsozialisten sprachen verharmlosend von der „Reichskristallnacht“, weil viel Glas zerbrochen worden war. 2 Öffentliche Demütigung (Adele Edelmann und Oskar Dankner, Foto, 1933, Cuxhaven) Personen, die gegen das „Nürnberger Gesetz“ verstießen, wurden zum Teil öffentlich zur Schau gestellt und gedemütigt. Das Foto wurde bereits 1933 gemacht, aber erst ab 1935 zum NS-Propagandaplakat. 1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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