Bausteine Geschichte 4, Schulbuch

116 Räume für Demokratie Direkt und indirekt Ich wähle – ich bestimme mit! Wahlen sind ein wesentliches Merkmal der Demokratie und ermöglichen einen geregelten Machtwechsel. In Österreich wählen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgende politische Institutionen: Gemeinderat (Bürgermeisteramt), Landtag, Nationalrat, Bundespräsidentenamt und Europäisches Parlament. Sie haben ab 16 ein aktives und ab 18 Jahren ein passives Wahlrecht. Jugendliche können aber auch vor diesem Alter mitbestimmen, zum Beispiel in der Schülervertretung, in Jugendvertretungen oder durch die Teilnahme an Aktionen im öffentlichen Raum. Damit sind zum Beispiel Demonstrationen gemeint. Österreich – eine repräsentative Demokratie In Österreich werden politische Entscheidungen meist nicht vom Volk selbst getroffen (direkte Demokratie), sondern Abgeordnete beschließen als Vertretung der Wahlberechtigten die Gesetze (indirekte oder repräsentative Demokratie). Die Abgeordneten werden in freien Wahlen gewählt. Eine Persönlichkeitswahl gibt es für das Bundespräsidentenamt und in einigen Bundesländern für das Bürgermeisteramt. Alle anderen Wahlen sind nach dem Listenwahlrecht organisiert. Einzelne Parteien kandidieren jeweils mit einer Liste von Kandidatinnen und Kandidaten. Die erhaltenen Stimmen werden dann in Mandate für den Gemeinderat, Landtag, Nationalrat oder das EU-Parlament umgerechnet. Diese „Parlamente“ sind die Basis der Demokratie. Sie wählen und kontrollieren die Regierung. Meist haben die Regierungsparteien die Mehrheit im Parlament, die Kontrolle wird von den Oppositionsparteien wahrgenommen. A B Regierungsbank bei der Budgetrede des Finanzministers (Pressefoto, Fotograf Roland Schlager, 2016) Die Regierung wird vom Nationalrat gewählt. Je nach Wahlergebnis gibt es eine Alleinregierung (eine Partei hat mehr als die Hälfte der Abgeordneten), eine Koalitionsregierung (zwei oder mehrere Parteien) oder eine Minderheitsregierung (eine Partei regiert ohne die Mehrheit der Abgeordneten). Zur Regierung gehören die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Ministerinnen und Minister. Sie verwaltet den Staat Österreich. Die wichtigste Aufgabe der Regierung ist die Vorbereitung von Gesetzesvorlagen. In der Bundesregierung herrscht das Einstimmigkeitsprinzip. 2 Sitzungssaal des Nationalrats (Pressefoto, Fotograf Michael Gruber, 2012) Der Nationalrat hat 183 Abgeordnete und wird für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgaben sind das Ausarbeiten, Diskutieren und Beschließen von Gesetzen. Durch Anfragen wird die Arbeit der Bundesregierung kontrolliert. Durch einen Misstrauensantrag kann die Amtsenthebung der Regierung oder einzelner Mitglieder erzwungen werden. Bevor der Nationalrat einen Beschluss fasst, wird der Gegenstand in einem Ausschuss beraten. Dort sitzen fachkundige Abgeordnete, die zusammen mit Experten Gesetzesvorlagen entwerfen. In den monatlichen Plenarsitzungen stimmen alle Abgeordneten über diese Vorlagen ab. Die Mitglieder des Bundesrates (die von den Landtagen der Bundesländer entsandt werden) kontrollieren die Gesetzgebung des Nationalrates und des EU-Parlaments. 1 Nur zu Prüfzw cken – Eigentum des Verlags öbv

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