Bausteine Geschichte 4, Schulbuch

114 Grundrechte Menschenrechte sind universal*. Ein neuer Zugang zum Schutz der Menschenrechte Bis zum Zweiten Weltkrieg war der Schutz der Menschenrechte die Angelegenheit jedes einzelnen Staates. Die Schrecken des Krieges führten dazu, dass die UNO 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) verabschiedete. In 30 Artikeln wurden politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte formuliert, auf die jeder Mensch Anspruch hat. Sie bilden die Grundlage für viele internationale Dokumente, zum Beispiel die UNO‑Menschenrechtskonvention*, die Kinderrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention und die Antifolterkonvention. Die AEMR ist auch die Grundlage für Abkommen innerhalb der EU. In regelmäßigen Abständen kontrolliert die UNO die Einhaltung der Menschenrechte und schlägt bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung vor. Verstöße können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt werden. Die Grundrechte und Grundwerte in der EU Mit dem Beitritt zur EU 1995 hat sich für die österreichische Bevölkerung durch die Freizügigkeit des Binnenmarktes vieles verändert: Österreicherinnen und Österreicher können in den EU-Mitgliedstaaten genau so wohnen und arbeiten wie im eigenen Staat, Produkte und Waren können ohne Einschränkungen innerhalb der EU verkauft werden, Dienstleistungen wie Telefonieren oder Flugreisen wurden billiger, eine weitgehend einheitliche Währung (Euro) erleichtert den Handel zwischen den Staaten. Für die österreichische Politik bedeutet der Beitritt, dass die nationalen Gesetze den Grundwerten der EU (festgelegt im Vertrag von Lissabon 2009) nicht widersprechen dürfen. A B Schulpartnerschaften (Agenturfoto, 2016) Alle österreichischen Schulen (Volksschulen, NMS, AHS, BHS, Berufsschulen) können Schulpartnerschaften mit Schulen in allen EU-Staaten anstreben. Das EU-Programm Erasmus+ fördert und unterstützt diese Aktivitäten auch finanziell. 2 Quelle: Werteverständnis im Reformvertrag von Lissabon 2009 (Ausschnitt, österreichisches Parlament) Der Lissabon-Vertrag definiert die gemeinsamen Ziele der Union. Durch die „Charta der Grundrechte“ werden die demokratischen Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zusätzlich gestärkt. Es werden darin nicht nur traditionelle Grundrechte (Menschenrechte) gesichert, sondern auch politische und wirtschaftliche sowie soziale Rechte verankert. „– Förderung von Frieden, der Werte und des Wohlergehens der Völker der Union – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen – eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Frieden abzielt – Umweltschutz – Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung – Förderung sozialer Gerechtigkeit, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen* und den Schutz der Rechte des Kindes – Schutz und Entwicklung des kulturellen Erbes Europas – Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.“ 1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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