Bausteine Geschichte 3, Schulbuch

89 Lex i kon Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Sie erklärt, unter welchen Umständen ein Mensch als Flüchtling anerkannt werden muss, und regelt die Rechte und Pflichten Flüchtender. Bis zum Jahr 2016 haben 147 Staaten weltweit die Genfer Flüchtlings­ konvention unterschrieben, darunter auch Österreich. Soziale Gruppe So bezeichnet man eine Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames Merkmal hat: zum Beispiel Kinder, Frauen, Homosexuelle, Schülerinnen und Schüler. Es wurden zum Beispiel vorwiegend Frauen am Beginn der Neuzeit der Hexerei verdächtigt und oft ermordet. Flucht in Europa (Foto, 1945) Der Zweite Weltkrieg (1939–1945) löste die bis dahin größte Fluchtbewegung aus. Allein in Europa mussten zirka 40 Millionen Menschen ihre Heimat verlassen, weltweit schätzt man die Zahl auf über 60 Millionen. Deshalb wurde 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention * verabschiedet. 3 Das Asylverfahren in Österreich 4 1 Stelle fest, worin sich die Begriffe Migration und Flucht unterscheiden. A–B (Lexikon) h 2 Markiere in A–B  , 2–3 und 5 die Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen. hp 3 Interpretiere 1 nach der Methode „Schriftliche Quellen analysieren“ auf der Seite 131. hp 4 „Migration und ich“: –– Recherchiere zuhause, ob Angehörige deiner Familie in der Vergangenheit schon einmal migriert sind. –– Präsentiere deine Ergebnisse deiner Klasse mithilfe der Methode „Erstellen einer Wandzeitung“ auf der Seite 51. –– Argumentiere, welche Bedeutung deine Erkenntnisse für dich haben. hp 5 Recherchiere, wie viele Menschen in den letzten Jahren in Österreich um Asyl angesucht und es auch erhalten haben. 4 p Au f gab e n Quelle: Yusra Mardini auf einer Pressekonferenz im Rahmen der Olympischen Spiele in Rio de Janeiro (2016) Yusra trat dort als Schwimmerin für das „Olympische Flüchtlingsteam“ an. „Ich will allen zeigen, dass man es trotz Krieg und Elend schaffen kann, wenn man an sich glaubt. […] Wir repräsentieren die Hoffnung. Wir repräsentieren 60 Millionen Menschen weltweit und wollen zeigen, dass wir etwas leisten und erreichen können – nicht nur im Sport. […] Ich möchte, dass die Menschen verstehen, dass wir normale Menschen sind. Wir mussten unsere Heimat verlassen und wollen ein besseres Leben. Aber was uns passiert ist, kann jedem passieren.“ 5 Asylantrag Am Beginn eines Asylverfahrens stellt eine Person bei der Polizei einen Asylantrag. Zulassungsverfahren Hier wird festgestellt, ob Österreich für dieses Verfahren zuständig ist. Ist das der Fall, erhält die Asylwerberin oder der Asylwerber die Grundversorgung (Essen, Unterkunft, Krankenversorgung, …). Wenn die Person aber aus einem anderen EU-Land nach Österreich gekommen ist, muss dort der Antrag gestellt werden. Inhaltliches Verfahren Im inhaltlichen Verfahren wird geprüft, ob Gründe für ein Asyl vorliegen. Schutz- oder Bleiberecht Liegen jene Gründe vor, ist die Person ein anerkannter Flüchtling und darf in Österreich bleiben. Wird der Asylantrag abgelehnt, muss die Asylwerberin oder der Asylwerber das Land verlassen. Manchmal erhalten Menschen ein Bleiberecht, wenn sie schon jahrelang in Österreich wohnen und gut integriert sind. AH S. 43 Zusatzmaterial ae9a7m D i e Neuze i t – Gesel lschaf t im Wandel 5 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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