Bausteine Geschichte 3, Schulbuch

34 Menschenrechte … … gefordert, gefeiert und missachtet! Für Menschenrechte kämpfen Im 18. Jahrhundert verbreitete sich die Idee, dass alle Menschen, gemeint waren Männer, von Natur aus bestimmte Rechte hatten. Diese durften ihnen nicht genommen werden. Hierzu gehörten die Gleichbehandlung aller Menschen durch den Staat sowie das Recht auf Leben, Besitz, Familie, freie Meinung und die Religionsfreiheit. Lange Zeit wurden Menschen, die diese Ideen öffentlich vertraten, eingesperrt oder verbannt. Menschenrechte verkünden 1789 veröffentlichte die französische National­ versammlung die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Diese wurde zum Vorbild für viele Menschen und Staaten weltweit. Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die UNO * eine Erklärung der Menschenrechte, die seither von fast allen Staaten der Welt unterschrieben wurde. Auch die österreichische Verfassung hat die Anerkennung der Menschenrechte als ihre Grundlage. Menschenrechte verletzen Die meisten Staaten der Erde haben die Menschenrechte anerkannt. Dennoch werden sie nicht immer beachtet. „amnesty international“ (ai) ist eine Organisation, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte in allen Ländern einsetzt. Nach Berichten von „ai“ wurden in den letzten Jahren in mehr als 150 Staaten Menschen misshandelt und gefoltert. In vielen Gebieten wird die freie Meinungsäußerung behindert. Nachrichten werden genau kontrolliert oder verboten. Menschen, die ihre Meinung offen sagen, werden entführt, eingesperrt und sogar getötet. Manche suchen dann Asyl * in einem anderen Land. A B C Quelle: Menschenrechte; Erklärung der Vereinten Nationen von 1948 (einzelne Beispiele) (Deutsche Übersetzung des UNO-Beschlusses vom 10. Dezember 1948) „ Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Geschwis­ terlichkeit begegnen. […] Artikel 3: Jede Person hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. […] Artikel 19: Jede Person hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung […] Artikel 24: Jede Person hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen, bezahlten Urlaub. […] Artikel 26: 1) Jede Person hat das Recht auf Bildung. 2) Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiö­ sen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. […]“ 1 Menschenrechte beginnen bei uns! Gleich, ob in der Familie, in der Schule oder in der Freizeit: Überall, wo Kinder, Jugendliche oder erwachsene Personen verspottet, ausgegrenzt oder von roher Gewalt bedroht werden, wird Menschenwürde verletzt. Auch Österreich wird in den ai-Berichten kritisiert. 2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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