Bausteine Geschichte 2, Schulbuch

124 Wer die Wahl hat Es ist nicht immer leicht, die richtige Entscheidung zu treffen. Wählen lassen – wählen dürfen Wer die Bevölkerung zwischen mehreren Möglichkeiten wählen lässt, muss bereit sein, zumindest auf einen Teil seiner Macht zu verzichten. Deshalb verhindern zahlreiche Machthaber eine freie Wahl bis heute. Ein friedlicher Machtwechsel ist ein wichtiges Kennzeichen der Demokratie. Eine demokratische Wahl Für eine demokratische Wahl müssen folgende Grundsätze gelten: • Gleiches Wahlrecht: Alle Stimmen sind gleich viel wert. • Unmittelbares Wahlrecht: Eine Partei oder eine Person wird direkt gewählt. • Persönliches Wahlrecht: Niemand darf eine stellvertretende Person zur Wahl schicken. • Geheimes Wahlrecht: Niemand darf wissen, wer wen gewählt hat. • Freies Wahlrecht: Niemand darf die Wählerin oder den Wähler durch Zwang oder Druck in ihrer oder seiner Wahl beeinträchtigen. Vom Gemeinderat bis zum EU-Parlament In Österreich werden folgende Institutionen * gewählt: • Gemeinderat (alle 5 Jahre, in Kärnten, Ober­ österreich und Tirol alle 6 Jahre) • Landtag * (alle 5 Jahre, in OÖ alle 6 Jahre) • Nationalrat (alle 5 Jahre) • Bundespräsident oder Bundespräsidentin (alle 6 Jahre) • Europäisches Parlament * (alle 5 Jahre) Die Europäische Union besteht derzeit aus 28 Staaten. Österreich ist einer davon und besteht aus 2100 Gemeinden, die auf 9 Bundesländer aufgeteilt sind. A B C Wer regiert Österreich? (Foto, Nationalratswahlen, Wien, 2008) Alle Österreicherinnen und Österreicher ab dem 16. Lebensjahr können bei Nationalratswahlen zwischen verschiedenen Parteien und ihren Kandidatinnen und Kandidaten wählen. Spätestens nach fünf Jahren finden Neuwahlen statt. Die Abgeordneten * stimmen über die Mitglieder der Regierung ab und beraten und beschließen Gesetze. Die Mitglieder der Regierung planen die Einnahmen und Ausgaben des Staates und organisieren die Umsetzung der Gesetze. 1 Wer regiert in der Gemeinde? 2 Sonderfall Wien Wien ist nicht nur eine Stadtgemeinde, sondern auch ein eigenes Bundesland. Daher ist der Gemeinderat zugleich auch Landtag. Jeder der 23 Bezirke hat ein eigenes „Bezirksparlament“, die Bezirksvertretung. 3 Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit österreichischer oder EU-Staatsbürgerschaft, in Wien nur mit österreichischer Staatsbürgerschaft Gemeinderat Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister wählt in NÖ, ST, W Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit österreichischer oder EU-Staatsbürgerschaft Bezirksvertretung Bezirksvorsteherin/Bezirksvorsteher wird von der stimmenstärksten Partei ernannt wählen in T, S, K, OÖ, B, V Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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