Bausteine Geschichte 2, Schulbuch

120 Ich – Du – Wir Menschen organisieren ihr Zusammenleben Leben in Gemeinschaft Wir brauchen Menschen, bei denen wir uns wohlfühlen können und die uns helfen. Jeder Mensch gehört gleichzeitig verschiedenen Gemeinschaften an: Familie, Gemeinde, Staat, Schule, Firma oder Verein. Man kann sich manche Gemeinschaften aussuchen, andere nicht. Damit Menschen in Gemeinschaften zusammenleben können, braucht es Regeln. Es gibt Regeln in der Familie, Regeln in der Schule und es gibt die Gesetze * des Staates. In Österreich gelten gleiche Rechte für Männer und Frauen. Sozialkunde und Politische Bildung Sozialkunde und Politische Bildung untersuchen und beschreiben, wie Menschen im Laufe der Zeit ihr Zusammenleben organisiert haben und stellen dabei auch folgende Fragen: Wer war mächtig? Wer wurde unterdrückt? Wer hatte ein Mitspracherecht und wer hatte nichts zu sagen? Wie können Menschen Entscheidungen beeinflussen? Wer war arm und warum? Wer war reich und warum? Wie kamen Alt und Jung miteinander aus und wie ist das heute? Wer erhielt eine schulische Ausbildung? Wie funktionierte Schule und wie ist das heute? Wie war das Leben von Männern und Frauen und wie ist es heute? Wie ging man mit Minderheiten und fremden Menschen um? Wie gehen wir heute mit Fremden in unserem Land um? A B Familienessen in China (Foto, 2015) Normen * unterscheiden sich von Gesellschaft * zu Gesellschaft. So entspricht etwa in China das lautstarke Essen und Trinken – auch in Restaurants oder bei Geschäftsessen – den dortigen Normen. Bei uns gilt das meist als Verstoß gegen die Benimmregeln. Normen können sich im Laufe der Zeit aber auch ändern. So gibt es ein deutsches Sprichwort aus dem 15. Jahrhundert: „ Warum rülpset und furzet ihr nicht? Hat es euch nicht geschmacket?“ So würde man heute wohl nicht mehr kundtun, dass einem das Essen ausgezeichnet geschmeckt hat. Regeln, die das Zusammenleben ordnen Regel Verbot (1) Jedes Kind hat das Recht auf Ernährung, Wohnung und medizinische Betreuung. (2) Im Park dürfen nur die Gehwege benutzt werden. Der Rasen darf nicht betreten werden. (3) Bei Grün darf man fahren. (4) Eine Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf offiziell arbeiten. (5) Mit 65 Jahren kann man in Pension gehen. (6) Respektvoll miteinander umgehen (7) Der Unterricht beginnt um acht Uhr. (8) Der Zutritt ist nur für Erwachsene erlaubt. 1 2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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