zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Schule als Demokratiemodell – Duale Ausbildung 1 Wahl der Schülervertreterinnen und -vertreter Die rechtliche Grundlage der Wahl ist das Schulunterrichtsgesetz (SchUG). Wie bei demokrati- schen Wahlen vorgesehen, wird geheim, direkt und persönlich gewählt. Die Wahl erfolgt folgendermaßen: Ausschreibung ➤ Ort und Termin der Wahl werden innerhalb der ersten fünf Schulwochen, spätestens zwei Wochen vor der Wahl bekannt gegeben. An lehrgangsmäßig geführten Berufsschulen findet die Wahl in der ersten Schulwoche statt. Kandidatinnen und Kandidaten ➤ Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten werden bis spätestens drei Tage vor dem Wahltermin vorgeschlagen. Deren Einverständnis ist notwendig. Achtung: Finden sich keine Kandidatinnen und Kandidaten, so findet auch keine Wahl statt. Somit gibt es keine Schülervertretung. Wahlvorsitz ➤ Der Wahlvorsitz obliegt der Schulleitung. Diese kann aber auch eine Lehrerin bzw. einen Lehrer damit betrauen. Stimmzettel ➤ Zur Stimmabgabe erforderliche, in Format und Aussehen einheitliche, Stimmzettel werden zur Verfügung gestellt. Die zur Wahl stehenden Funktionen sind auf dem Stimmzettel ebenso ersichtlich, wie die zu vergebenden Wahlpunkte pro Funktion. Stimmabgabe ➤ Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme persönlich und geheim ab. Aus der abgegebenen Stimme muss der Wählerwille eindeutig zum Ausdruck kommen, ansonsten ist die Stimme ungültig. Stimmenthaltungen sind erlaubt. Wahlergebnis ➤ Nachdem alle Stimmen abgegeben wurden, nominiert die Wahlleitung zwei Wahlzeugen. Diese ordnen die Wahlpunkte den Kandidatinnen und Kandidaten zu und eruieren die Anzahl gültiger, ungültiger und nicht abgegebener Stimmen. Gewählt ist jene Kandidatin bzw. jener Kandidat, die bzw. der auf der Hälfte der Stimmzettel, durch die Vergabe der jeweils höchst möglichen Zahl an Wahlpunkten, an erster Stelle gereiht wurde. Erreicht keine Kandidatin bzw. kein Kandidat diese Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden, die am häufigsten an erster Stelle gereiht wurden. Stellvertreterin bzw. -vertreter ist, wer nach dem 1. Wahldurchgang die meisten Wahlpunkte erreicht hat. Bei gleicher Anzahl an Wahlpunkten entscheidet das Los. Die gewählten Schülervertreterinnen und -vertreter müssen die Wahl annehmen. Das endgültige Wahlergebnis wird in einem Wahlprotokoll festgehalten. Wahlleiterin bzw. Wahllei- ter, gewählte Schülervertreterinnen und -vertreter sowie die beiden Wahlzeugen unterschrei- ben das Protokoll. Das Wahlergebnis wird an der Schule bekannt gegeben. Stimmzettel und Wahlprotokoll werden bis zur nächsten Wahl archiviert. Mosaik Welcher der beiden Stimmzettel ist ungültig? Streichen Sie ihn durch. Klassensprecher/in Name: Max Berger 2 Pkt. Stellvertreter/in Name: Karl Hauptplatz 1 Pkt. Schuljahr 2017/18 Klasse 1A Berufsschule Klassensprecher/in Name: Micky Maus 2 Pkt. Stellvertreter/in Name: keiner 1 Pkt. Schuljahr 2017/18 Klasse 1A Berufsschule 9 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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