zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Medien und Manipulation 17 TV- und Rundfunkanstalten In Österreich gibt es seit dem Fall des Rundfunkmonopols 1993 neben dem öffentlich-rechtli- chen Rundfunk (ORF) auch private (kommerzielle und nichtkommerzielle) Anbieter . Während sich die privaten Sender ausschließlich über Werbeeinnahmen finanzieren, sind für den ORF, der ebenfalls über Werbeeinnahmen verfügt, auch Rundfunkgebühren zu bezahlen. Mit den Einnah- men finanziert der ORF Eigenproduktionen, Sendeanlagen, Landesstudios, Lizenzen usw. Erarbeiten Sie die Unterschiede zwischen einem öffentlich-rechtlichen und einem privat- kommerziellen Sender. öffentlich-rechtlich privat-kommerziell Beispiel für Fernsehen ORF PRO7, RTL, ATV, PULS4 … Beispiel für Radio Ö1, Ö2 regional, Ö3 Antenne, Krone Hit, … Finanzierung Werbung + Gebühren Werbung, Sponsoren Leistung/Angebot Nachrichten, Dokumentatio- nen, Kultur … Serien, Unterhaltungs- programm, Shows … Medien im Internet Nahezu alle klassischen Medien sind mit ihren Inhalten im Internet vertreten. Daneben gibt es aber eine große Anzahl von Medien, die ausschließlich online verfügbar ist. Dazu gehören z. B. Webseiten, Foren oder soziale Netzwerke. Soziale Netzwerke im Internet sind digitale Ge- meinschaften. Ihre Mitglieder können z. B. Inhalte erstellen und veröffentlichen, mit anderen Personen weltweit in Kontakt treten und sich zu Gruppen zusammenschließen. Die bekanntes- ten Social-Media-Plattformen sind Facebook, Twitter und YouTube. Hinsichtlich ihrer Inhalte unterscheiden sich die sozialen Netzwerke sehr voneinander. Recht im Internet In Österreich gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung . Dieses Recht gilt aber nur solange bis andere Menschen beleidigt, beschimpft, bedroht oder ein anderer strafrechtlicher Tatbe- stand besteht. Recherchieren Sie die gefragten Punkte im Internet. Tatbestand Gesetz Freiheitstrafe bis zu Beispiel Beleidigung Strafgesetzbuch (StGB) 3 Monate öffentliche Beschimpfung auf Facebook Verhetzung Strafgesetzbuch (StGB) 3 Jahre Aufruf zu Gewalt gegen eine Gruppe Wiederbetätigung Verbotsgesetz 20 Jahre öffentliche Verherrlichung der NS-Zeit Auf welchen Social-Media-Plattformen sind Sie aktiv? Wofür nutzen Sie diese? Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht? 223 224 225 89 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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