zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Interessenvertretung 10 Die Wirtschaftskammer Sie ist die gesetzliche Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft . So wie die Arbeiter- kammer besteht auch hier eine Pflichtmitgliedschaft; das heißt, mit der Gründung eines Unter- nehmens entsteht auch die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer besteht aus dem Dachverband und den neun Wirtschaftskammern in den Bundesländern. Die Wirtschaftskammer wird in folgende sieben Sparten unterteilt. Kreuzen Sie an, zu welcher Sparte Ihr Beruf zählt. ● Gewerbe und Handwerk ● Industrie ● Handel ● Bank und Versicherung ● Transport und Verkehr ● Tourismus und Freizeitwirtschaft ● Information und Consulting Diese Sparten werden in der WKO Österreich und in den Bundesländern in einzelne Fach- organisationen unterteilt. Im Gewerbe und Handwerk wird dabei die Bezeichnung „Innung“ (z. B. Landesinnung Baugewerbe) verwendet, im Handel nennt man sie „Gremium“. Zu den Aufgaben der Wirtschaftskammer zählen: • Vertretung der Interessengruppen bei Kollektivvertrags- verhandlungen • Vorschläge und Begutachtung von Gesetzen • Vermittlung zwischen den einzelnen Branchen • Information und Beratung der Mitglieder • Unterstützung bei der Unternehmensgründung • Vermittler und Partner bei nationalen und internationalen Wirtschaftsförderungsaktivitäten • Führung von Lehrlingsstellen Die Wirtschaftskammer ist zur Führung von Lehrlingsstellen verpflichtet. Wichtige Aufgaben dieser Lehrlingsstellen sind: • Organisation und Durchführung der Lehrabschlussprüfungen • Prüfung der Lehrverträge bezüglich Ausbildungsberechtigung • Beratung der Lehrbetriebe bei Konfliktlösungen: Frühwarnsystem, Auffangnetz • Schlichtungsgespräche bei Rechtsproblemen zwischen Lehrling und Lehrbetrieb Zu den Bildungseinrichtungen der WKO zählt auch das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) . Das WIFI (www.wifi.at) bietet ein umfangreiches Kursangebot für die Aus- und Weiterbildung. Mosaik Verbinden Sie die Begriffe. 117 KOLLEKTIV GEWERKSCHAFTS LANDWIRTSCHAFTS RECHTS BUND BERATUNG VERTRAG KONSUMENTEN KAMMER SCHUTZ INTERESSENS KAMMER ARBEITER ARBEITS GESETZES POLITIK ENTWURF WIRTSCHAFTS RECHT FAMILIEN KAMMER VERTRETUNG 57 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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