zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Interessenvertretung 10 Welche Auswirkungen hätte es für Sie, wenn es die Interessenvertretungen nicht mehr gäbe? Die Arbeiterkammer Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung mit Pflichtmitgliedschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Lehrlinge. Ausgenommen davon sind öffent- lich Bedienstete und Personen in der Land- und Fortswirtschaft. Die Finanzierung der Arbeiterkammer erfolgt über eine sogenannte „Kammerumlage“, die 0,5% vom Bruttolohn beträgt und zusammen mit der Sozialversicherung einbezahlt wird. Lehrlinge sind vom Mitgliedsbeitrag befreit, sie können aber trotzdem alle Leistungen der Arbeiterkammer in Anspruch nehmen und bei der AK-Wahl, die alle fünf Jahre stattfindet, ihre Stimme abgeben. Aufgaben und Leistungen der Arbeiterkammer In jedem Bundesland gibt es eine Länderkammer . Die Bundesarbeitskammer ist die Dachor- ganisation der neun Länderkammern. Ihre Aufgaben sind laut Arbeiterkammergesetz , die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten und zu fördern. Die Arbeiterkammer hilft, die gesetzliche Lage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, indem sie Kontakte zur Regierung und zum Parlament pflegt. Als direkte Leistung bietet die AK Informationen und Beratungen zu verschiedenen Bereichen an, wie z. B.: • Arbeits- und Sozialrecht • Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz • Lehrlings- und Jugendschutz • Arbeitslosen- und Sozialversicherungsfragen • Lohnverrechnungs- und Steuerfragen • Konsumentenschutz • Frauenpolitik • Bildung und Weiterbildung • Umweltschutz • Kultur Überlegen Sie, in welchen Bereichen Sie die Unterstützung der Arbeiterkammer brauchen könnten. Welche Folgen hätte es für Sie, wenn die Pflichtmitgliedschaft der AK aufgehoben würde? 111 112 113 55 Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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