zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Bildung und Arbeitswelt A Anspruchsberechtigung für den Bezug von Arbeitslosengeld Um eine Unterstützung von der Arbeitslosenversicherung erhalten zu können, müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden: Arbeitslosengeld bekommt nur, wer alle drei Voraussetzungen erfüllt. Für die Zuerkennung darf eine vorherige Mindestversicherungsdauer nicht unterschritten werden. Das sind 26 Wo- chen innerhalb des letzten Jahres für Personen unter 25 Jahren. Sind Sie älter und beantragen Sie das Arbeitslosengeld zum ersten Mal, sind es 52 Wochen. Bei wiederholter Beantragung sind 28 Wochen Versicherungszeiten vorgeschrieben. Das Arbeitslosengeld wird bis zu 20 Wochen gewährt. Dieser Anspruch kann bis max. 78 Wo- chen verlängert werden (z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen oder für ältere Personen, die aufgrund des Alters vielleicht schwerer eine Arbeit finden). Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt grundlegend 55% des täglichen Nettoeinkommens. Der Versicherungsschutz gilt bei Bedarf auch für Lehrlinge. Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Nennen Sie Gründe, warum eine Person arbeitslos werden kann. Konkurs des Betriebes, Alter, Umsatzrück- gang, Rationalisierungsmaßnahmen, Kündigung, Krankheit, Unfall usw. 4. Pensionsversicherung Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zahlt eine Pension bei Erreichung der Altersgrenze oder bei Erwerbsunfähigkeit . Die Altersgrenze beträgt zurzeit 65 Jahre bei Männern und 60 Jahre bei Frauen. Das Pensionsantrittsalter der Frauen wird ab 2024 schrittweise an das der Männer angeglichen. Die Höhe der Pension richtet sich nach Einkommen und Beitragsjahre (lebenslange Durchrechnung der Einkommen). Je früher eine Person in Pension gehen muss, desto geringer ist der Pensionsanspruch. Seit 2015 kann der aktuelle Pensionsanspruch online über das Pensionskonto abgerufen werden (www.neuespensionskonto.at/ ). Die Pensionen der Beamtinnen und Beamten werden nach einem Beamten-Pensionsrecht berechnet. Eine Zusammenführung mit dem allgemeinen Pensionsrecht der Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft oder den Vertragsbediensteten wird angestrebt. Generationenvertrag Die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleisteten monatlichen Einzahlungen zur Pensionsversicherung werden zur Finanzierung der laufenden Pensionszahlungen benutzt. Die Erwerbstätigen bezahlen also die Pensionen der heutigen Pensionistinnen und Pensio- nisten, so wie diese die Pensionen ihrer Elterngeneration bezahlt haben. Das wurde im sogenannten Generationenvertrag vereinbart. Im Gegenzug sollten sich alle Erwerbstätigen darauf verlassen können, dass ihre Alterssicherung durch nachfolgende Generationen ge- währleistet wird. 1. Arbeitslosigkeit 2. Arbeitsfähigkeit 3. Arbeitswilligkeit 099 50 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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