zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Bildung und Arbeitswelt A Entgelt während des Krankenstandes Bei einem Krankheitsfall ist grundsätzlich jenes Entgelt zu bezahlen, das auch während der regulären Arbeitszeit zu bezahlen wäre. Wobei das Entgelt nicht nur Lohn bzw. Gehalt beinhal- tet, sondern auch Überstunden oder Zulagen, welche durchschnittlich angefallen wären. Wenn Micheal durchschnittlich 1.850 € im Monat verdient, wie hoch ist dann sein Ansrpuch in der siebten Woche seines Krankensandes? Ergebnis: € 925 + € 555 = € 1.480 Die Dauer der Anpsrüche verlängert sich mit den Dienstjahren im Unternehmen. Je höher die Anzahl der Dienstjahre, desto länger ist der Anspruch des vollen Bezuges und des Krankengeldes. Die E-Card Die E-Card ist eine personenbezogene Servicekarte der österreichischen Sozialversicherung. In ihrer ursprünglichen Form sollte sie nur die Verwaltungsabläufe vereinfachen und die Kran- kenscheine ersetzen. Die Funktion der E-Card umfasst: Michael ist krank und muss für längere Zeit ins Krankenhaus. Wie sieht es nun mit seinem Lohn aus? Er hat bis zu sechs Wochen Anspruch auf Zahlung des vollen Entgelts von seinem Chef. Nach diesem Zeitraum bekommt er für weitere vier Wochen das halbe Entgelt von seinem Arbeitgeber. Zusätzlich erhält er von der Gebietskrankenkas- se 30% der Bemessungsgrundlage als Krankengeld. Dauert die Erkrankung noch länger, so ist die arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlung erschöpft. Sein Chef muss ihm also nichts mehr bezahlen. Michael erhält danach das Krankengeld ausschließlich von der Gebietskrankenkasse im Ausmaß von 60% der Bemessungsgrundlage. 097 1. Versicherungsnachweis (Versicherungsnummer und Geburtsdatum) 2. Europäische Krankenversicherungskarte; sie ist auf der Rückseite der E-Card aufgebracht und gilt im EU-Ausland (mit Schweiz und Mazedonien) 3. Elektronische Krankmeldung 4. Krankenscheinersatz 5. Die E-Card kann zur Bürgerkarte erweitert und damit als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden. Detailierte Informationen finden Sie unter: www.chipkarte.at . 48 Nur zu Prüfzw cken – Eigentum des Verlags öbv

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