zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Der Kollektivvertrag 6 Die erste gesetzliche Grundlage jedes Arbeitsvertrages ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetz- buch (ABGB). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages . Weiters können in jedem Betrieb spezifische Betriebsvereinbarungen und der individuelle Arbeitsvertrag Genaueres festlegen. Diese Vereinbarungen dürfen nichts Schlechteres vorse- hen als der Kollektivvertrag. Das Entgelt umfasst nicht nur Löhne und Gehälter, sondern kann auch in Form eines soge- nannten „Naturalbezuges“ geleistet werden. Das wären zum Beispiel Dienstkleidung, eine Dienstwohnung oder auch ein Dienstwagen. Recherchieren Sie im Internet den aktuell gültigen Kollektivvertrag für Ihren Beruf. Gehen Sie dafür auf die Homepage des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (www.kollektivverrag.at ). Lesen Sie Ihren Kollektivvertrag. Notieren Sie alle Regelungen, die für Sie persönlich wichtig sind (z. B. Lehrlingsentschädigug, Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Zulagen, Überstunden, Urlaub usw.). Mosaik Spiegelverkehrt 1. 2. 3. 4. 5. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Dienst- bzw. Arbeitsvertrag Entgelt Bezahlung, Vergütung als Gegenleistung für geleistete Arbeit 064 065 In welcher Zeile finden Sie die Begriffe? Kollektivvertrag 5 Normalarbeitszeit 4 Sonderzahlungen 3 Zeitausgleich 2 Kündigungsfrist 2 Lehrlings- 1 entschädigung Lohn 5 Pflege 1 Gehalt 5 Zuschläge 3 Zulagen 4 LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG PFLEGE ZEITAUSGLEICH KÜNDIGUNGSFRIST SONDERZAHLUNGEN ZUSCHLÄGE N O RMA L A R B E I T S Z E I T Z U L AGE N KOLLEKT IVVERTRAG LOHN GEHALT 33 Nur zu P üfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=