zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Mitspracherechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5 Versetzen Sie sich ans Ende des 19. Jahrhunderts zurück und studieren Sie die Büro-Ordnung der Jahre 1863 bis 1872. Vergleichen Sie die angeführten Arbeitsbedingungen der Büro-Ordnung mit jenen der heuti- gen Zeit. im 19. Jhdt. heute tägliche Arbeitszeit (wochentags) max. 12 Std. max. 10 Std. verantwortlich für die Sauberkeit am Arbeitsplatz die bzw. der Dienstälteste Reinigungskräfte Kleidervorschrift einfache Kleidung Arbeitskleidung und Sicherheitsausrüstung verantwortlich für Heizmaterial Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Arbeitgeberin/Arbeitgeber Gespräche während der Arbeit verboten erlaubt Nahrungsaufnahme während des Arbeitstages von 11:30 Uhr – 12:00 Uhr erlaubt, Arbeit darf aber deswe- gen nicht eingestellt werden Pausenzeiten sind kollektivvertraglich geregelt Bureau-Ordnung Zur Beachtung des Personals 1. Gottesfurcht, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind die Voraussetzungen für ein ordentliches Geschäft. 2. Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jeden Morgen wird im Hauptbüro das Gebet gesprochen. 3. Es wird von jedermann die Ableistung von Überstunden erwartet, wenn das Geschäft sie begründet erscheinen lässt. 4. Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit des Büros verantwortlich. Alle Jungen und Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluss zur Verfügung. 5. Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen. Überschuhe und Mäntel dürfen im Büro nicht getragen werden, da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird empfohlen, in Winterzeiten täglich 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen. 6. Während der Bürozeiten darf nicht gesprochen werden. Ein Angestellter der Zigarren raucht, Alkohol in irgendwelcher Form zu sich nimmt, Billardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlass, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln. 7. Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 11.30 und 12.00 Uhr erlaubt, jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden. 8. Der Kundschaft und den Mitgliedern der Geschäftsleitung ist mit Ehrerbietung und Bescheidenheit zu begegnen. 9. Jedes Personalmitglied hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen, im Krankheits- falle wird die Lohnzahlung eingestellt. Es wird daher dringend empfohlen, dass jedermann von seinem Lohn eine hübsche Summe für einen solchen Fall wie auch für die alten Tage beiseite legt, damit er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fällt. 10. Zum Abschluss sei die Großzügigkeit dieser neuen Büro-Ordnung betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeitsleistung erwartet. 052 27 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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