zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Internationale Verflechtungen D Agrarpolitik Die Ziele der europäischen Agrarpolitik haben sich im Laufe der Zeit stark geändert. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu sichern. Heute geht es vor allem um die Erhaltung der ländlichen Kulturlandschaften, um Umwelt- und Tierschutz und um die Sicherung einer hohen Lebensmittelqualität. Die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft wird besonders gefördert. Auch wird die Agrarpolitik immer mehr zur Strukturpolitik, die den ländlichen Lebensraum für alle erhalten soll. Diskutieren Sie in Gruppen, warum der Bereich Landwirtschaft fast drei Viertel aller EU-Förderungen erhält. Überlegen Sie auch, warum die österreichische Landwirtschaft diese Förderungen braucht. EU-Bestimmungen Die EU hat vier Möglichkeiten der Einflussnahme in den Mitgliedstaaten. In jedem Fall spricht man von einem Rechtsakt. Diese können von der EU-Kommission, dem EU-Parlament oder von den EU-Räten erlassen werden. Recherchieren Sie zu jeder Form des Rechtsaktes einen konkreten Fall. Notieren Sie in Stichworten den Inhalt. Verordnung Richtlinie Entscheidung Empfehlung Jeder Rechtsakt muss in den Nationalstaaten in Form von Gesetzen umgesetzt werden. So muss eine Verordnung im österreichischen Parlament abgestimmt und als Gesetz beschlossen werden. Es wird der gesamte Gesetzgebungsprozess durchgeführt. Erst dann hat dieser in Österreich Gültigkeit. Österreichische Politikerinnen und Politiker können schon im Vorfeld Einfluss auf die Inhalte dieser Rechtsakte nehmen. Außerdem haben auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit über Petitionen und europäische Bürgerinitiativen Einfluss zu nehmen. Notieren Sie konkrete Möglichkeiten, wie Österreich auf die Erstellung dieser Rechtsakte Einfluss nehmen kann. Teilnahme des Bundeskanzlers an den EU-Räten, Teilnahme der Fachministerinnen und Fachminister am Rat der EU; Abgeordnete im EU-Parlament und in den Ausschüssen; Stellungnahmen der EU- Parlamentarier im österreichischen Nationalrat; Bürgerinitiativen 537 verbindlich, die Umsetzung ist verpflich- tend, dient zur Rechts- vereinheitlichung Verordnung Ziel und Frist werden festgelegt, Form und Mittel der Umsetzung in nationalen Gesetzen Richtlinie Rechtsakt in einem Einzelfall, kann einen oder mehrere Staaten betreffen Entscheidung unverbindlich, die Staaten entscheiden selbst, ob sie diese umsetzen Empfehlung 538 539 206 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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