zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Internationale Verflechtungen D Die wichtigsten Institutionen der EU Das EU-Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Mitgliedstaaten gewählt. Dabei hat jedes Land entsprechend der Bevölkerungsanzahl Sitze zu vergeben. Die Wahl findet in allen EU-Staaten zum gleichen Termin statt. Die wichtigsten Aufgaben sind die Kontrolle der Kommission, die Genehmigung des Budgets und die Abstimmung über interna- tionale Abkommen. Dazu zählen auch Beitrittsverträge. Recherchieren Sie, wie viele Abgeordnete Österreich im EU-Parlament hat? Welchen Fraktionen haben sie sich angeschlossen? Gibt es Abgeordnete mit besonderen Aufgaben aus Österreich gibt (z. B. Vorsitz in einem Ausschuss)? 18 Abgeordnete: 5 ÖVP – europäische Volksparteien; 5 SPÖ – progressive Allianz der Sozialdemokraten; 1 NEOS – Allianz der Liberalen und Demokraten; 3 Grüne – Europ. Grüne; 4 FPÖ – Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit; Ulrike Lunacek: Vizepräsidentin; (aktuelle Infos: http://www.parlament.gv.at/WWER/EU/) Der europäische Rat ist die Zusammenkunft aller Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Österreich wird hier vom Bundeskanzler vertreten. In diesem Gremium werden die politischen Ziele und Prioritäten der Union festgelegt, aktuelle Themen beraten und die gemeinsame Vorgehensweise entschieden. Der Vorsitz im Rat wechselt jedes halbe Jahr. Recherchieren Sie das Land, das aktuell den Vorsitz im europäischen Rat führt. Wer ist der Ratspräsident und damit die oder der Vorsitzende des Rates? In den Räten der EU treffen sich die jeweiligen Fachministerinnen und -minister eines Landes, um für EU-Themen gemeinsame Lösungen zu finden. Recherchieren Sie Informationen zu Sitzungen eines Rates der EU aus den Bereichen: Finanzen, Außenpolitik, Innenpolitik, Landwirt- schaft, Umwelt, Sozialpolitik. Welche Themen wurden verhandelt? Wer aus Österreich nahm daran teil? Welche Ergebnisse gab es? Erstellen Sie ein Plakat und präsen- tieren Sie dieses in der Klasse. Die EU-Kommission ist die Institution, die Beschlüsse des Parlaments und des europäischen Rates umsetzen soll. Jedes EU-Land stellt einen Kommissar. Der Kommissionspräsident hat den Vorsitz. Seit der Wahl 2014 wird die oder der Vorsitzende der stimmenstärksten Partei im EU-Parlament vom EU-Rat, also von den Staatschefs, zum Kommissionspräsidenten ernannt. Alle angehenden Kommissare müssen sich im EU-Parlament einem Hearing stellen. Das heißt, sie werden von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern befragt und auf die Eignung geprüft. Notieren Sie den Namen der EU-Kommissarin oder des EU-Kommissars aus Österreich. Für welches Ressort ist sie bzw. er zuständig? 516 517 518 519 200 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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