zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Die Gerichtsbarkeit 36 Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts Verfassungsgerichtshof VfGH Der VfGH ist eine der wichtigsten Einrichtungen im Rechtsschutzsystem mit Sitz in Wien. Gegen seine Erkenntnisse gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Zu seinen Aufgaben zählen: • Prüfung der Verfassungswidrigkeit von Landes- und Bundesgesetzen • Wahlanfechtungen (z. B. bei Verdacht auf Wahlfälschung oder falscher Stimmenauszählung) • Prüfung der Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen • Entscheidung bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern • Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten bei einer Amtshandlung • Beschwerde gegen Bescheide usw. Verwaltungsgerichtshof VwGH Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Landesverwaltungsgericht, das Bundesverwal- tungsgericht oder das Bundesfinanzgericht erstzuständig. Gegen ihre Erkenntnisse können Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht vorgebracht werden (Anwaltszwang). Seine Aufgaben sind: • Beschwerde gegen rechtswidrige Bescheide von Verwaltungsbehörden. • Entscheidung bei Kompetenzkonflikten zwischen Verwaltungsgerichten • Säumnisbeschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungs- behörde Beispiel: Der Besitzer des Kfz wurde vom der BH zu einer Strafe von € 90 verurteilt, weil er zu schnell durch das Ortsgebiet gefahren sein soll. Er kann nachweisen, dass die BH es ver- absäumt hat, herauszufinden wer das Auto tatsächlich gelenkt hat. Somit erging die Strafe an die falsche Person. Gegen diese Strafe kann er sich beim Landesverwaltungsgericht beschwe- ren, wenn seine Berufung zuvor auch beim Amt der Landesregierung erfolglos geblieben ist. Beispiel: Ein Grundbesitzer stellt beim Bauamt ein Bauansuchen. Der Akt bleibt 8 Monate unbearbeitet liegen. Wenn die Behörde nicht binnen 6 Monaten entscheidet, kann beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde einbringen und von dort die Entscheidung verlangen. Welche Möglichkeiten hat man im folgenden Fall? Begründen Sie Ihre Entscheidung. Ein Grundstückseigentümer stellt beim Bauamt ein Bauansuchen. Die Behörde sollte inner- halb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen, aber der Akt wurde nach acht Monaten noch immer nicht bearbeitet. Beschwerde beim LVwGH, da die Behörde nicht ihre Pflicht erfüllt hat. Mosaik Was stimmt hier nicht? Nora ärgert sich über ihren ehemaligen Chef, da dieser ihr noch immer nicht ihre Überstunden, wie vereinbart, bezahlt hat. Wütend droht sie ihm: „Ich werde mich beim Verfassungsgerichtshof über Sie beschweren!“ nicht VfGH, sondern Arbeitsgericht Beschwerde gegen einen rechtswidrigen Bescheid Säumnisbeschwerde, wenn die Behörde einen Antrag verschleppt 505 195 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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