zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Grundlagen von Demokratie und Politik C Gerichtsverfahren Bei den Gerichtsverfahren unterscheidet man zwischen Strafverfahren , Zivilverfahren und Außerstreitverfahren . Im Strafverfahren wird geklärt, ob die angeklagte Person eine bestimmte, gerichtlich straf- bare Tat begangen hat und welche Strafe dafür verhängt wird. Die Rechtsgrundlage dafür ist die Strafprozessordnung (StPO). Ein Strafverfahren wird dann eingeleitet und nach der Strafprozessordnung durchgeführt, wenn bekannt wird, dass eine im Strafgesetzbuch definierte Straftat begangen wurde. In den meisten Fällen erfolgt das durch eine Anzeige bei der Polizei. Das Strafverfahren besteht aus dem Ermittlungsverfahren und dem Hauptverfahren. Im Ermittlungsverfahren verschafft sich die Staatsanwaltschaft (öffentlicher Ankläger) ein möglichst genaues Bild über die Tat. Die Staatsanwälte haben die Schutzinteressen der Öffentlichkeit zu gewährleisten – Schutz vor Kriminalität. Sie entscheiden über die Fort- führung oder die Beendigung des Strafverfahrens. Beschuldigte , die sich keinen Strafverteidi- ger leisten können, können bei Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Dann wird ihnen kostenlos ein Verteidiger zugewiesen. Wird ein Hauptverfahren angesetzt, entscheidet die Richterin bzw. der Richter (in bestimmten Fällen unter Beteiligung von Laienrichtern, also Schöffen oder Geschworenen) über die Schuld oder Unschuld des Beschuldigten. Die Hauptverhandlung endet mit einem Urteil, in dem die beschuldigte Person frei- oder schuldig gesprochen wird. Bei einem Schuldspruch kann eine Strafe verhängt werden. Was versteht man unter einer Nebenklägerin bzw. einem Nebenkläger? Eine durch die Straftat geschädigte Person. Wenn diese zu Beginn des Prozesses neben der Staatsanwaltschaft Platz nimmt, kann ihr Schadenersatzanspruch ohne zusätzliches Zivilgerichtsverfahren abgewickelt werden. Ziele des Strafverfahrens sind: Besserung der Täterin oder des Täters, Abschreckung von Nachahmungstätern, Schutz der Bevölkerung vor Verbrechern, Sühne und Vergeltung, friedensstiftende Funktion der Jusitiz (Rechtsfrieden). Nach Meinung des österreichischen Gesetzgebers führen strenge Strafen (z. B. lange Haft und Todesstrafe) nicht zur Abschreckung von Straftätern, sondern zu deren Radikalisierung. Nach ihrer Meinung ist es zielführender, die Täter zur Besserung zu bewegen. Versetzen Sie sich in die Lage einer Person, die zu langer Haft verurteilt ist. Welche Chancen hat sie, nach der Haftentlassung wieder in ein normales Leben zurückzufin- den (Arbeit, Partnerschaft, Wohnung)? Was könnte man tun, um diese Person auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten? 501 502 192 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=