zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Grundlagen von Demokratie und Politik C 2. Gemeindevorstand (oder Stadtsenat) Dieser besteht aus Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertretern, die von den Parteien nach dem Proporzsystem entsandt werden. Er muss in alle wichtigen Entscheidungen der Gemeinde eingebunden werden. Gemeinsam mit der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeis- ter bildet er das Exekutivorgan der Gemeinde. Es können auch einzelne Mitglieder des Gemeindevorstandes mit bestimmten Aufgaben betraut werden. 3. Gemeinderat (oder Gemeindevertretung) Die Zusammensetzung des Gemeinderates ergibt sich aus den Gemeinderatswahlen, die alle fünf oder sechs Jahre stattfinden. Der Gemeinderat ist das Legislativorgan der Gemeinde. Er kann zwar keine Gesetze erlassen, aber er fasst Grundsatzbeschlüsse und kontrolliert die Arbeit des Gemeindevorstandes. Besonders wichtig sind die Budgetbeschlüsse und die Genehmigung des Jahresabschlusses. Gemeinderatssitzungen sind öffentlich. Welche Vor- oder Nachteile hat es für die Parteien, wenn die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister direkt gewählt wird? Das Gemeindebudget Um die Gemeindeaufgaben auch finanzieren zu können, braucht die Gemeinde Einnahmen. Folgen- de Einnahmequellen sind möglich. 1. Gemeindesteuern Dazu zählen die Grundsteuer auf Immobilien und die Kommunalsteuer , die jede Arbeitgeberin bzw. jeder Arbeitgeber oder Selbstständige an die Gemeinde abführen muss. 2. Gebühren und Abgaben Wasser-, Kanal- und Müllgebühr dürfen gesetz- lich nur so hoch sein, wie die Kosten der Entsorgung. 3. Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich Gemäß Bundesfinanzausgleich überweist der Bund einen Teil der Steuereinnahmen an die Gemeinden. Ihre Höhe ist abhängig von der Bevölkerungszahl, sodass große Gemeinden einen höheren Satz pro Bürgerin bzw. Bürger bekommen als kleine Land- gemeinden. Durch welche Maßnahmen könnte die Gemeinde Ihre Einnahmen erhöhen? durch Betriebsansiedlungen (mehr Kommunalabgabe), durch den Bau von neuen Wohnungen (höhere Bevölkerungsanzahl, höhere Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich) Proporz Verteilung der Ämter im Verhältnis zur Parteistärke 470 471 182 Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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