zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Landesregierung und Landesverwaltung 33 Die Funktionen der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes Sie bzw. er hat den Vorsitz in der Landesregierung, wird vom Landtag gewählt und von der Bundespräsidentin bzw. vom Bundespräsidenten angelobt. Als Trägerin bzw. Träger der mittelbaren Bundesverwaltung ist sie bzw. er in Angelegenheiten des Bundes an die Weisun- gen des zuständigen Bundesministeriums gebunden. Zu ihren bzw. seinen Funktionen zählen: • Vertretung des Bundeslandes nach außen • Angelobung der Mitglieder der Landesregierung • Weiterleitung der Gesetzesbeschlüsse des Landtages an die Bundesregierung und Kund- machung im Landesgesetzblatt Landesverwaltung Sie besteht aus dem Amt der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirks- hauptmannschaften und Magistrate). Die Landesamtsdirektorin bzw. der Landesamtsdirektor übernimmt die Leitung des Amts der Landesregierung und ist direkt der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann unterstellt. Das Amt der Landesregierung, das in zahlreiche Abteilun- gen gegliedert ist, vollzieht die Landesgesetze und Bundesgesetze im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung. Die Bezirkshauptmannschaften unterstehen dem Amt der Landesregie- rung. Die Leiterinnen bzw. Leiter (Bezirkshauptleute) werden von der Landesregierung ernannt. Welche Abteilungen des Amtes der Landesregierung kennen Sie? z. B.: Finanzen, Personal; Gemeinde; Soziales, Familie, Jugend; Land- und Forstwirtschaft, Verkehr- und Umweltschutz; Bildungswesen Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate • Ausstellung von Reisepässen, Personal- ausweisen, Identitätsausweisen, Führer- scheinen, Kfz-Zulassungen und waffen- rechtlichen Urkunden • Gesundheitswesen (Amtsarzt, Amts- tierarzt) • Sicherheitspolizei, Fremdenpolizei • Gewerbe-, Wasser- und Verkehrsrecht • Jugendwohlfahrt, Sozial- und Behinderten- hilfe • Fischerei-, Jagd- und Forstrecht • Verwaltungsstrafsachen E-Goverment Um die Amtswege zu erleichtern und zu beschleunigen, gibt es die Möglichkeit, Amtswege online zu erledigen. So können z. B. Formulare online abgerufen, ausgefüllt und verschickt werden. Die Bürgerkarte oder die Handysignatur ist eine rechtsgültige elektronische Unter- schrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt, mit der Sie Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben können. Mosaik Recherchieren Sie, wie Sie die Bürgerkarte bzw. Handysignatur aktivieren können. Als Bürgerkarte dient die E-Card. Man benötigt zur elektronischen Unterfertigung von Dokumenten aber ein Lesegerät. Einfacher ist die Aktivierung der Handysignatur. Sie kann im Zuge der elektronischen Steuererklärung aktiviert werden. mittelbare Bundesverwaltung Der Bund bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Landesbehörden (z.B. Landwirtschaft, Gesundheit, Stra- ßenbau usw.). unmittelbare Bundesverwaltung Der Bund hat eigene Behördliche Außen- stellen (z.B. Ge- richte, Kasernen, Polizeidirektionen usw.). 456 177 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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