zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Pflichten des Lehrlings bzw. des Lehrberechtigten 3 Lehrvertrag Der Lehrvertrag ist die rechtliche Grundlage des Lehrverhält- nisses. Er wird zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling abgeschlossen. Er muss schriftlich erfolgen. Bei minderjährigen Lehrlingen ist die Zustimmung der Erzie- hungsberechtigten einzuholen. Die Lehrlingsstelle der Wirt- schaftskammer (WKO) registriert den Lehrvertrag und vergibt eine Lehrvertragsnummer. Lehrberechtigte, Lehrling, Wirt- schaftskammer und Arbeiterkammer erhalten je eine Durch- schrift des Lehrvertrages. Lehrzeit Die Dauer der Lehrzeit ist je nach Lehrberuf unterschiedlich. Sie kann zwischen zwei und vier Jahren betragen. Wie lange dauert Ihre Lehrzeit? Lehrberuf Lehrzeit Beginn Ende Mit Ihrer Unterschrift auf dem Lehrvertrag haben sowohl Ihr Lehrberechtigter als auch Sie Pflichten übernommen. PFLICHTEN der Lehrling soll der Lehrberechtigte hat die Erziehungsberechtigten • sich zu bemühen, die für den Lehrberuf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben • die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen • mit den zur Verfügung gestellten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam umgehen • sein Verhalten in die betrieb- liche Ordnung einordnen • Geschäfts- und Betriebs- geheimisse wahren. • im Fall der Verhinderung (z. B. Erkrankung) den Lehrberech- tigten unverzüglich darüber informieren. • die Berufsschule im Rahmen des Lehrverhältnisses besu- chen. • Zeugnisse der Berufsschule dem Lehrberechtigten unaufgefordert vorlegen • auf Verlangen dem Lehrbe- rechtigten Schularbeiten, Mitschriften und sonstige Unterlagen aus der Berufs- schule vorlegen • für die Lehrlingsausbildung zu sorgen, indem dem Lehrling jene Arbeiten übertragen werden, die diesem Beruf entsprechen; Ausbildungsvor- schriften sind einzuhalten. • den Lehrling zu verantwor- tungsbewusstem Verhalten und zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihm übertra- genen Aufgaben anzuleiten. • den Lehrling zum regelmäßi- gen Besuch der Berufsschule anzuhalten; die dafür notwen- dige Zeit ist freizugeben; darüber hinaus ist auf den Stand der Ausbildung in der Berufsschule zu achten • die Erziehungsberechtigten, sofern die Lehrlinge noch minderjährig sind, über wichtige Vorkommnisse, welche die Ausbildung betreffen zu informieren • Dem Lehrling für seine Arbeit eine Lehrlingsentschädigung zu bezahlen • die erforderliche Zeit für die LAP freizugeben • haben bei minderjährigen Lehrlingen gemeinsam mit den Lehrberechtigten und der Berufsschule darauf zu achten, dass der Lehrling seine Pflichten erfüllt 030 17 Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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