zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

A 3 . Pflichten des Lehrlings bzw. des Lehr- berechtigten Blitzlicht Welchen Standpunkt vertreten Sie? Ist das wirklich so, dass man als Lehrling nach der Probezeit nicht mehr gekündigt werden kann? Nein. Wissen Sie, was die Probezeit ist und wie lange sie für Lehrverhältnisse dauert? Die Probezeit dauert 3 Monate. Wird während der ersten drei Monate eine lehrgangsmäßig geführte Berufsschule besucht, verlängert sie sich bis zur sechsten Arbeitswoche im Betrieb. Innerhalb der Probezeit kann das Lehrverhältnis von jeder Seite ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Die für die Lehrlingsausbildung grundlegenden Bestimmungen finden sich im Berufsausbil- dungsgesetz (BAG). Lehrberechtigte Dabei handelt es sich um natürliche oder juristische Personen . Meistens ist es der Chef persönlich oder eine mit der Ausbildung des Lehrlings beauftragte Person. In jedem Fall muss im Betrieb eine Person über eine Ausbilderprüfung verfügen. Lehrling Lehrlinge sind gemäß dem Berufsausbildungsgesetzes (BAG) Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit- nehmer. Die Basis ist ein Lehrvertrag, der die fachliche Ausbildung in einem Lehrberuf aus der Lehrberufsliste regelt. Die Lehrlinge müssen im Rahmen dieser Ausbildung eingesetzt werden. Wie viele Lehrberufe gibt es derzeit in Österreich? Die genaue Anzahl kann unter www.wko.at recherchiert werden. 028 natürliche Person der Mensch als Träger von Rechten und Pflichten juristische Person Personenvereini- gung oder Ver- mögensmasse mit anerkannter recht- licher Selbstständig- keit 029 Bildung und Arbeitswelt Sabine: „Ich arbeite genau nach den Anweisungen meines Vorgesetzten. Ich bin froh, diese Lehrstelle gefunden zu haben und will während meiner Ausbildung so viel wie möglich lernen“. Felix: „Du musst nur die Probezeit überstehen, dann kann dich dein Chef nicht mehr kündigen. Du be- kommst die Lehrlingsent- schädigung und musst nicht mehr viel tun. Ist ja nicht deine Firma.“ Wem stimmen Sie zu? ● Sabine ● Felix ● andere Meinung 16 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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