zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Direkte Demokratie 29 In Österreich gab es in der zweiten Republik nur zwei Volksabstimmungen : • Volksabstimmung über das Kernkraftwerk Zwentendorf am 5. November 1978 (war recht- lich nicht zwingend notwendig; die Regierung gab dem Druck der Bevölkerung nach) • Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 12. Juni 1994 (war aufgrund der Änderung der Bundesverfassung rechtlich zwingend notwendig) Wie würden Sie sich heute entscheiden? Begründen Sie Ihre Entscheidung schlüssig. Der Wortlaut zur Volksabstimmung zum Beitritt der Österreichs zur Europäischen Union lautete: „Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesver- fassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?“ Volksbefragung: Das Ergebnis einer solchen Befragung ist für die Regierung nicht bindend. Volksbefragungen können in einer Gemeinde, in einem Bundesland oder auf Bundesebene durgeführt werden. Welche Volksbefragung gab es in Österreich auf Bundesebene? Zu welchem Thema wurde das Volk befragt? Hat sich die Regierung an das Ergebnis gehalten? Beibehaltung der allgemeinen Wehrplicht und des Zivildienstes oder Einführung eines Berufsheeres; 59,7% für die Wehrplicht; Volksbefragung rechtlich nicht bindend, aber die Regierung gab davor bekannt, dass sie sich daran halten wird Volksbegehren: Ein Volksbegehren ist ein Gesetzesvorschlag. Es muss im Nationalrat behan- delt werden, wenn die Verantwortlichen einen Zulassungsantrag vorlegen und mindestens 100.000 Unterstützungserklärungen beilegen. Unterstützen kann man ein Volksbegehren durch eine Unterschrift beim Hauptwohnsitz-Gemeindeamt. Der Nationalrat muss diesen Antrag behandeln, er ist aber nicht verpflichtet diesem zuzustimmen. Bürgerinitiativen: Bürgerinitiativen sind freie Zusammenschlüsse von Personen, die bestimm- te Anliegen durchsetzen müssen. Sie können lokal, landesweit, bundesweit oder EU-weit stattfinden. Der Vertrag von Lissabon macht es möglich, dass sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger un- mittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen. Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus mindestens 7 der 28 Mitglied- staaten (27 Mitgliedstaaten nach dem Austritt Großbrittaniens) unterstützt werden. In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich. Die Europäi- sche Kommission prüft die Initiative und veröffentlicht eine formelle Antwort. Die Initiative kann auch abgelehnt werden. Mosaik Puzzle – Setzten Sie die Bausteine zu einem Satz zusammen: das Volk – Durch – am Staatsgeschehen. – Volksbegehren – Anteil – Volksabstimmung – direkt – Volksbefragung – und – nimmt Durch Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung nimmt das Volk direkt Anteil am Staatsgeschehen. 391 392 155 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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