zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Grundlagen von Demokratie und Politik C Recherchieren Sie, welche Sperrklausel für Ihr Bundesland gilt? Vier- Prozent-Hürde bei den Landtagswahlen in Burgenland, Niederösterreich und Oberösterreich; in den restlichen Bundesländern gilt eine Fünf-Prozent-Hürde Vorzugsstimme Zusätzlich zur Stimme für eine Partei kann beim Verhältniswahlrecht die Wählerin bzw. der Wähler auch eine Stimme für eine Person dieser Partei abgeben (Listenwahlrecht) . Diese Stimme nennt man Vorzugsstimme. Erhält diese Person genügend Stimmen, wird sie bei der Zuordnung der Mandate vorgereiht. Ablauf von Wahlen 1. Festlegung eines Wahltermines Der Wahltag ist in der Regel ein Sonntag. Die Verordnung ist in allen Gemeinden öffentlich kundzutun. 2. Wählerverzeichnisse werden erstellt In den Gemeinden wird ein Verzeichnis über alle Wahl- berechtigten erstellt, die am Stichtag dort gemeldet sind. 3. Zusammenstellung einer Wahlbehörde Die Leitung und Durchführung der Wahl obliegt der Wahl- behörde, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Parteien zusammensetzt. Es kann aber auch mittels Briefwahl gewählt werden. 4. Stimmabgabe durch die Wählerinnen und Wähler Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten im zuständigen Wahllokal ihre Stimme abgeben. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzubringen. Es kann auch mittels Briefwahl gewählt werden. 5. Auszählen der Stimmen Die Stimmen werden von der Wahlkommission ausgezählt und an die Wahlbehörden weiter- geleitet. Eine Stimme ist dann gültig, wenn der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Grund- sätzlich erfolgt das durch Ankreuzen einer zu wählenden Partei. 6. Bekanntgabe der ersten vorläufigen Mandatsverteilung Nach Schließen der ersten Wahllokale gibt es die ersten Hochrechnungen über das zu erwar- tende Ergebnis. Das offizielle Endergebnis wird vom Innenministerium nach Auszählung aller Stimmen bekanntgegeben. Überlegen Sie, warum die Wahlbeteiligung so stark schwankt. Diskutieren Sie, was passiert, wenn der Anteil an Nichtwählerinnen und Nichtwählern zu groß wird? Auswahl zu klein – die Wählerin bzw. der Wähler findet keine passende Partei; Auswahl zu groß – man kann sich nicht entscheiden; Einstellung: „Man kann nichts ändern!“; Freizeit ist wichtiger; Wahlplicht widerspricht „freien Wahlen“ 376 377 150 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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