zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Grundlagen von Demokratie und Politik C Staatsbürgerschaften werden von der Staatsgewalt auf Grund der jeweils gültigen Gesetze vergeben. Doch nicht alle Staaten sind international anerkannt. Es gibt Länder, die sich selbst zum Staat ausrufen, aber von anderen Regierungen nicht akzeptiert werden. In der Regel erfolgt die Anerkennung eines Staates im Rahmen der UNO, der Vereinten Nationen, in der alle Staaten der Welt vertreten sind. Aber auch einzelne Staaten können andere, neue Staaten anerkennen. Staaten, die international nicht anerkannt sind, können keine international anerkannten Staatsbürgerschaften vergeben. Das hat zur Folge, dass Menschen, die Pässe dieses Staates besitzen, nur in Länder reisen können, die diesen Staat anerkennen. Finden Sie Staaten, die von der eigenen Staatsführung als Staat ausgerufen wurden, inter- national aber nicht anerkannt bzw. umstritten sind. Palästina, Rep. Südossetien, Rep. Abchasien, Rep. Donezk, Rep. Transnistrien, Türkische Rep. Nordzypern, Rep. Bergkarabach, Rep. China (Taiwan)… Überlegen Sie, welche Auswirkungen es auf die Rechte von Staatsbürgerinnen und Staats- bürgern hat, wenn ein Staat international nicht anerkannt ist. Reisemöglichkeit: kein Visum, Pässe werden nicht anerkannt, keine Reisefreiheit; Schutz im Ausland: keine Botschaften, keine Verhandlungen mit anderen Staaten Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf zwei Arten erlangt werden: 1. Abstammung: Eheliche Kinder erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil diese besitzt. Uneheliche Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist. Sie kann aber auch beantragt werden, wenn der österreichi- sche Vater innerhalb von acht Wochen die Vaterschaft anerkannt hat. Bei verheirate- ten Eltern mit unterschiedlicher Nationali- tät erhält das Kind in den meisten Fällen eine Doppelstaatsbürgerschaft. 2. Verleihung nach einer Antragsstellung: Erfüllung bestimmter Kriterien oder besondere Verdienste für Österreich Zu den Kriterien zählen Nachweis von Deutschkenntnissen und Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung, 10-jähriger ununterbrochener legaler Aufenthalt, Unbescholten- heit, gesicherter Lebensunterhalt (Einkommen), bejahende Einstellung zur Republik Öster- reich, bestandener Staatsbürgerschaftstest, keine Ausschließungsgründee, Verlust der bisheri- gen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen sind möglich). Nach 30 Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt besteht ein Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft. 342 343 138 Nur zu Prüfzw cken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=