zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Grundlagen von Demokratie und Politik C Übungen Diskutieren Sie zu zweit eines der folgenden Konfliktthemen. Welche Menschenrechte werden davon berührt? Inwiefern werden diese eingeschränkt? Wie wird die Einschränkung begründet bzw. gerechtfertigt? Ist Ihrer Meinung nach die Einschränkung gerechtfertigt? Welchen Nutzen könnte die Bevölkerung von dieser Einschränkung haben? Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßbourg gegen Öster- reich: Überlegen Sie folgende Fragen und erstellen Sie eine Notiz in Ihre Mappe. a) Welches Menschenrecht wurde in diesem Fall verletzt? b) Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Umstand? c) Müssen Gesetzesänderungen vorgenommen werden? Im Jahr 2014 wurden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 315 Beschwerden eingebracht. Zu 18 musste die Regierung Stellungnahmen abgeben. Es wurden sieben Urteile gefällt. Hier ein Beispiel: (aus dem Bericht des Bundeskanzleramtes) Recherchieren Sie Informationen zum europäischen Menschenrechtspreis. Wer wurde in den letzten Jahren ausgezeichnet und wofür? Meinungscheck Hat sich Ihre Meinung zum Kapiteleinstieg geändert? Begründen Sie Ihren Standpunkt kurz. 331 Behördliche Aufzeichnung von Telefongesprächen zur Terrorbekämpfung. Keine Ehen für gleichgeschlechtliche Paare. Keine Baugenehmigungen für Moscheen mit Minaretten. Inhaftierungen wegen Regierungsfeindlicher Äußerungen? 332 3.2.5. Urteil vom 10. Juli 2014, STÖTTINGER gegen Österreich, Appl. 63.463/09: Dauer eines Bauverfahrens von mehr als sieben Jahren und zwei Monaten verletzt das Recht auf angemessene Verfahrensdauer. Art. 6 Abs. 1 EMRK, zumal Baubescheide der Gemeinde mehrmals von der Vorstellungsbehörde wegen Verfahrensmängeln behoben worden seien. Zuerkennung von 3.000,– Euro an immateriellem Schadenersatz und von 1.326,40 Euro (plus USt.) an Verfahrenskosten für das innerstaatliche Verfahren und von 551,41 Euro an Barauslagen für das Verfahren vor dem EGMR (in dem die Beschwerdeführer nicht anwaltlich vertreten waren). 333 134 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=