zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Grund- und Freiheitsrechte 25 Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Die EMRK ist das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen in Europa. Diese Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grund- und Freiheitsrechten. Sie ist verbindlich und kann von jeder Person ohne Anwaltspflicht eingeklagt werden. Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. In Österreich ist sie seit 1958 in Kraft und seit 1964 Teil der Verfassung . Durch die Menschenrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg hat die UN-Generalversammlung 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet. Der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Recherchieren Sie diese Begriffe in einem Wörterbuch oder im Internet. Notieren Sie Ihre persönliche Erklärung. Würde: Der Wert, der einem Menschen von Anfang an innewohnt. Recht: Alle in einem Staat festgelegten Normen und Regeln. Vernunft: Das geistige Können eines Menschen, Einsichten zu gewinnen, Zusammenhänge zu erkennen und Urteile zu bilden. Gewissen: Bewusstsein über Gut und Böse. im Geist der Brüderlichkeit: Mit dem Gedanken der Brüderlichkeit, der Verbundenheit und gegenseitigem Respekt. Was bedeutet Gleichheit im Sinne der Menschenrechte? Versuchen Sie eine Definition zu formulieren, die als Regel für die Klassengemeinschaft gelten könnte. Woran erkennen Sie, dass die Regel eingehalten wird? Welche Bedeutung hat es für die österreichische Gesetzgebung, dass die EMRK in der Ver- fassung (Artikel 49 B-VG) verankert ist? Gesetze dürfen der Verfassung nicht widersprechen. Also auch nicht der EMRK. Konvention Übereinkunft Verfassung Grundgesetz eines Staates 324 325 326 131 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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