zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Leistungen des Einzelnen für den Staat 24 Pflichten der Bevölkerung Erste Hilfe: Wir sind verpflichtet, Personen in Notsituationen zu helfen. Wer nicht selbst helfen kann, muss Hilfe holen (Polizei, Rettung, Feuer- wehr). Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar nach dem Strafgesetzbuch. Befolgung der Gesetze: Gesetze sind einzuhal- ten. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, Nichteinhaltung wird sanktioniert. Steuerpflicht: Die Steuern und Abgaben sind rechtzeitig bei Fälligkeit zu bezahlen. Zeugenpflicht: Wer Zeugin bzw. Zeuge einer strafbaren Handlung geworden ist, hat die Pflicht, vor Gericht wahrheitsgetreu auszusagen. Die Aussage verweigern darf nur, wer sich selbst oder nahe Angehörige dadurch belasten würde. Es ist sinnvoll, sich wichtige Daten sofort zu notieren (Wann?, Wo?, Wer war beteiligt?, Was ist passiert?). Befolgung behördlicher Vorladungen: Wer von einer Behörde zur Vorsprache oder Einvernah- me eingeladen wurde, muss dieser Vorladung Folge leisten. Schulpflicht: Sie besteht für alle Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres und dauert neun Jahre. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder dieser Pflicht nachkommen, andernfalls können sie bestraft werden. Danach ist der Schulbesuch freiwillig – außer der Besuch der Berufsschule. Die Berufsschule ist eine Pflichtschule für alle Lehrlinge. Pflichten der österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Wehrpflicht: Männer mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben die Pflicht, Wehr- oder Wehr-Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten. Männer, die zwar in Österreich wohnen, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, sind wie Frauen von dieser Pflicht ausgenom- men. Beide können sich aber freiwillig melden. Annahme von Ämtern bei Gericht: Unbescholtene Personen mit österreichischer Staats- bürgerschaft, die zwischen 25 und 65 Jahren alt sind, haben die Pflicht, das Amt als Laienrich- terin bzw. Laienrichter anzunehmen, sofern sie dazu einberufen werden. Viele Menschen engagieren sich für ein „ Ehrenamt “. Welche Tätigkeiten sind damit gemeint? Zählen Sie mindestens fünf Tätigkeiten auf, bei den sich Menschen freiwillig zum Wohle von anderen in ihrer Freizeit engagieren. Feuerwehr, Rettung, Bergrettung, Wasserrettung, Sportverein, Musikkapelle, Chor, Kirche Mosaik Wo kann man einen Erste-Hilfe-Kurs machen? beim Roten Kreuz, Samariterbund 317 Ehrenamt freiwillige Arbeit ohne Bezahlung 127 Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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