zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Gewaltentrennung als Schutz vor Machtmissbrauch 23 Ist Ihnen ein Fall von Gesetzesverletzung bekannt? Diskutieren Sie in der Gruppe darüber. Wer hat das Gesetz verletzt und welche Folgen hatte es? Kontrolle durch die Medien Neben den Abgeordneten des Parlaments (insbesondere der Opposition) und den Gerichten gibt es noch eine dritte Einrichtung, die über die Einhaltung der Gesetze wacht: die Medien. Die Journalistinnen und Journalisten führen einerseits selbstständige Überprüfungen durch, andererseits gehen sie auch Hinweisen der Bevölkerung über Rechtsverstöße nach. Recherchieren Sie einen Fall über Machtmissbrauch, der durch die Medien bekannt wurde. Von wem wurde der Machtmissbrauch begangen? Gab es eine Verurteilung? Rechtsmittel für Bürgerinnen und Bürger bei Verdacht auf Rechts- verletzung Personen, die von willkürlicher Benachteiligung durch Staatsorgane betroffen sind, haben in einem Rechtsstaat wie Österreich mehrere Möglichkeiten: 1. Ordentliche Rechtsmittel: Gegen einen Bescheid kann Berufung eingelegt werden und zwar bei der Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat. Die Berufung muss eine Begründung enthalten. 2. Bleibt die Berufung auch in der höchsten Verwaltungsinstanz erfolglos, kann eine Be- schwerde beim Landesverwaltungsgericht bzw. Bundesfinanzgericht eingelegt werden (gemäß Novelle 2014). 3. Bei ungerechtfertigter Gewalt durch Staatsbedienstete (Menschenrechtsverletzungen) kann man sich auch an den Verfassungsgerichtshof wenden. 4. Gegen Gerichtsurteile können Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt werden. 5. Dienstaufsichtsbeschwerde: Diese Beschwerde über unrechtmäßige Behandlung durch Beamte kann beim (höchsten) Vorgesetzten eingebracht werden. 6. Beschwerde bei der Volksanwaltschaft: Wenn Gesetze eine Benachteiligung vorsehen, kann die Volksanwaltschaft eine Kulanzlösung oder Gesetzesänderung anregen. 7. Beschwerde bei Nationalratsabgeordneten (einer Oppositionspartei) die Anfragen an die zuständigen Behörden oder Ministerinnen bzw. Minister stellen können. 8. Kontaktaufnahme mit Journalistinnen und Journalisten; Medien haben oft eine große Wirkung. Mosaik Was halten Sie von dieser Aussage? Vater zu Sohn: „Mein Sohn, respektiere immer den Standpunkt eines anderen. Es sei denn…er unterscheidet sich von deinem!“ 306 307 Staatsorgane Regierungsmit- glieder und Staats- bedienstete Berufung ist ein Rechtsmittel • gegen Urteile der ordentlichen Ge- richte bzw. • gegen Bescheide von Gemeinde- organen in Rechts- sachen (z.B. Baurecht) Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Gerichts. Kann erhoben werden gegen • Bescheide der Ver- waltungsbehörden bzw. • Erkenntnisse und Beschlüsse der Ver- waltungsgerichte. 123 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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