zielsicher Politische Bildung, Schulbuch

Die Verfassung – Grundlage des Staates 22 Geben Sie an, wer das gegenwärtige Staatsoberhaupt in Österreich ist und wann seine Amtszeit endet. 3. Das bundesstaatliche Prinzip Artikel 2 der B-VG: Österreich ist ein Bundesstaat, der aus neun Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien) besteht. Der Zweck des bundesstaatlichen Prinzips ist, dass die Verwaltung „bürgernah“ sein soll. Die Probleme sollen dort gelöst werden, wo sie auftreten. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesverfassung und eine eigene Landesverwaltung. Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern (Kompetenzverteilung) sind genau geregelt. Reine Bundeskompetenzen sind Sicherheit nach Innen und nach Außen, Justiz und Außen- politik. Bundesgesetzgebungs- und Landesausführungskompetenz sind Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft, Gesundheit, Umweltschutz und die Pflichtschulenverwaltung. Reine Landes- kompetenz sind Jugendschutz, Jagd, Fischerei und die Gemeindeordnung. 4. Das rechtsstaatliche Prinzip Artikel 18 der B-VG: Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung sind an die Verfassung gebunden. Dadurch werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger vom Staat garantiert. Der Staat darf nur aufgrund der gültigen Gesetze handeln. Dieses Prinzip erschließt sich aus dem gesamten Verfassungstext. Welche Mitspracherechte hat die Bevölkerung neben der Teilnahme an den Wahlen? Diskutieren Sie zunächst in der Gruppe. Erstellen Sie anschließend eine Aufstellung von Möglichkeiten, um mit Politikerinnen und Politikern Kontakt aufzunehmen. E-Mails, Briefe, Sprechstunden, Besuch von Informationsveranstaltungen Mosaik Können Sie alle Fragen sofort beantworten? Ich wohne… im Bundesland: im politischen Bezirk: mit dem Kfz-Kennzeichen: in der Gemeinde: 297 298 119 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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