einfach bio 3, Arbeitsheft aktiv

➝  Schulbuch-Seiten 124–125 Mit Nutztieren unterwegs A1 –W– Unzählige Rinder, Schweine und andere Nutztiere müssen täglich zwischen Zuchtbetrieb, Mastbetrieb und Schlachthof transportiert werden. Alle beteiligten Personen sind dafür verantwortlich, dass die lebendigen Tiere ihr Ziel unversehrt erreichen. Wie läuft so ein Transport ab? Welche Regeln sind zu beachten? Lies den Text und finde passende Überschriften. Tiertransporte und Tierschutz Die Größe und der Aufbau eines Tiertransporters hängen von der Anzahl, dem Gewicht und von der Größe der Tiere ab. Auch die Länge der Strecke, die die Tiere transportiert werden müssen, spielt eine Rolle. Für Klein- oder Sammeltransporte reicht meistens ein LKW mit bis zu 7,5 Tonnen. Handelt es sich bei der Fracht aber zum Beispiel um Schlachtvieh, so fahren oft Großtransporter mit einem Anhänger. Dabei kann es schon einmal ein LKW mit 40 Tonnen sein, der zwischen 150 und 170 Schweine mit einem Gewicht von jeweils 100 bis 120 kg geladen hat. Ein so riesiger Transporter ist in mehrere Abteile aufgeteilt. So haben die Tiere nicht zu wenig Platz und können ihre Position ändern. Gleichzeitig dürfen die Lücken nicht zu groß sein, denn die Nähe zu den anderen Tieren wirkt wie ein Sicherheitsgurt. Weil eine Schlachtung im landwirtschaftlichen Betrieb nur dann durchgeführt werden darf, wenn gesetzliche Vorschriften genau eingehalten werden, werden die meisten Tiere zu einem Schlachthof gebracht. Nur Tiere, die gesund und transportfähig sind, dürfen ihren Betrieb verlassen. Diese Maßnahme dient dem Tierschutz und soll außerdem die Verbreitung von Krankheiten vermeiden. Die Landwirtin/Der Landwirt kontrolliert daher den Zustand ihrer/seiner Tiere, bevor der Transport beginnt. Damit der Transport für die Tiere möglichst stressfrei abläuft, darf schon das Beladen des Transporters nur von Personen durchgeführt werden, die sich gut auskennen. Der Boden und die Rampe vom Stall in den Transporter müssen trittsicher und rutschfrei sein. Außerdem darf der Weg in den Transporter nicht zu steil sein. Im Ladebereich erwartet die Tiere frische Einstreu zur Hygiene und Beschäftigung. Vor jeder Fahrt müssen die Ventilatoren für die Belüftung kontrolliert werden. Vor der Abfahrt erhält die Fahrerin/der Fahrer alle Papiere über die Herkunft und Anzahl der Tiere. Als Fahrerin/Fahrer eines Tiertransporters muss man eine Schulung und Prüfung abgelegt haben, sodass man mit „lebender Fracht“ unterwegs sein darf. Die Fahrerin/Der Fahrer ist sowohl während der Fahrt als auch beim Be- und Entladen für das Wohl der Tiere verantwortlich. Die Fahrt sollte besonders vorsichtig verlaufen. Das bedeutet, dass starke Ausweich- oder Bremsvorgänge vermieden werden sollten. Werden Tiere länger als 8 Stunden transportiert, so gibt es eine automatische Versorgungstechnik. Damit wird jedes Abteil ausreichend mit Wasser und Futter versorgt. Diese Versorgung wird von der Fahrerin/vom Fahrer überwacht. Am Ziel angekommen, werden die Tiere und auch die Papiere von der Empfängerin/dem Empfänger kontrolliert. Kommen die Tiere in einem Schlachthof an, so erfolgt die Kontrolle durch eine Tierärztin/ einen Tierarzt. Das Entladen passiert in Ruhe und vorsichtig. Sauberkeit ist bei Tiertransportern sehr wichtig. Daher wird der Laderaum von der Fahrerin/dem Fahrer gründlich gereinigt, gleich nachdem die Tiere den Transporter verlassen haben. 56 Nutztiere Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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