einfach bio 4, Schulbuch

Auf einen Blick Haltungsschäden entstehen durch Fehlbelastungen des Bewegungsapparates. Die häufigsten Formen von Haltungsschäden sind das Hohlkreuz , der Rundrücken und die seitliche Verkrümmung der Wirbelsäule ( Skoliose ). Werden Knochen z. B. beim Sport zu stark belastet, können sie brechen . Sind die Fasern eines Gelenkbandes oder einer Gelenkkapsel stark überdehnt worden, spricht man von einer Verstauchung . Bei einer Verrenkung springen die beiden Knochen eines Gelenks ruckartig auseinander . Bei einem Bänderriss ist ein Gelenkband entweder ein- oder abgerissen . A3 –W, S– Alexandra hat sich mit einem E-Mail an ihre Freundin Jasmina gewandt. Lies die Nachricht und verfasse eine Antwort. Liebe Jasmina, gestern war ich bei einer Orthopädin. Das ist eine Fachärztin, die sich mit Fehlbildungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates beschäftigt. Und stell‘ dir vor, die Ärztin hat festgestellt, dass ich an einer Skoliose leide! Da die Verkrümmung meiner Wirbelsäule sehr stark ist, muss ich ab sofort ein Mieder tragen. Das wurde extra für mich angefertigt. Dazu wurde ein Gipsabdruck meines Oberkörpers gemacht. Damit du auch weißt, wie das Mieder aussieht, habe ich ein Foto für dich gemacht. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie ich darin atmen soll. Oder wie das sein wird, wenn ich damit in die Schule gehe oder Freunde treffe. Was sagst du dazu? Bis bald! Deine Alexandra A4 –W– Lies die Kurzbeschreibungen. Notiere, um welche Verletzungen es sich handelt. Versuche außerdem im Internet herauszufinden, welche Maßnahmen ergriffen werden können. Theresa klagt über starke Schmerzen. Sie hat in Bewegung und Sport einen Basketball auf die Fingerspitzen ihrer rechten Hand bekommen. Nun schwillt der Mittelfinger im Bereich des mittleren Fingergliedes an. Das Gelenk ist seitlich verschoben und lässt sich nicht bewegen. Maßnahme: Stefan ist im Hof über mehrere Stufen gestürzt – nun hat er eine offene Wunde am Unterschenkel und sein Bein sieht etwas schief aus. Maßnahme: 15 Mensch und Gesundheit Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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